Es gab längst eine (zwischen BMEL, BMUB und BMWi) abgestimmte Regierungsposition mit dem Ziel einer Zulassung. Zuverlässiges und belastbares Regierungshandeln sieht anders aus.
Die Begründung von Frau Ministerin Hendricks ist umso weniger verständlich, da alle Forderungen des Bundesumweltministeriums für eine Zulassungsverlängerung der EUKommission übermittelt und in den neuen Verordnungsentwurf aufgenommen wurden.
Hier geht es grundsätzlich um die Frage, dass wir uns gezielt über das gesetzliche Verfahren hinwegsetzen, auf Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu entscheiden.
Nach der Wissenschaftlichen Bewertung aller zuständigen Behörden in der EU kann der Wirkstoff genehmigt werden. Alles andere wäre Politik nach Beliebigkeit."