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Bundesagentur für Arbeit

Neuer Weg zum Berufsabschluss

(lifePR) (Chemnitz, )
Die drei sächsischen Industrie- und Handelskammern und die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit haben mit einer Kooperationsvereinbarung einen zusätzlichen Weg zum Erwerb eines Berufsabschlusses geschaffen.

Ab sofort können in Sachsen geringqualifizierte Frauen und Männer mit Teilqualifikationen berufliche Kompetenzen in 15 verschiedenen Berufen erwerben, die mit Bestehen einer Externenprüfung zu einem vollwertigen Berufsabschluss führen können.


„Die gute Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern in Sachsen macht es möglich, neue Wege zu gehen. Wir ziehen an einem Strang und verfolgen ein gemeinsames Ziel: Wir helfen, Fachkräfte für die sächsischen Unternehmen zu sichern. Menschen, die bisher von der guten Arbeitsmarktentwicklung weniger profitieren konnten, erhalten nunmehr eine zusätzliche Chance auf Bildung und damit Arbeit. Geringqualifizierte Arbeitnehmer, die keine längerfristige Qualifizierung durchlaufen können oder wollen, können künftig in mehreren Etappen einzelne Inhalte einer Berufsausbildung absolvieren und einen Facharbeiterabschluss erhalten“ sagte Jutta Cordt, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.

Die sächsischen Industrie- und Handelskammern und die Regionaldirektion Sachsen haben dafür eine Kooperationsvereinbarung zur Realisierung von Teilqualifikationen abgeschlossen. Teilqualifikationen sind ein Angebot für über 25-Jährige Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben oder durch Zeiten in ungelernter Tätigkeit wieder als geringqualifiziert gelten. Durch die Teilqualifikationen ist es nun möglich, in fünf bis acht Einheiten die Inhalte einer dualen Berufsausbildung zu vermitteln und so die Teilnehmer Schritt für Schritt zum Berufsabschluss heranzuführen.

„Fachkräftesicherung gewinnt für die über 240.000 Mitgliedsunternehmen in Sachsen zunehmend an Bedeutung. Die duale Berufsausbildung ist der bekannteste und der wichtigste Weg in der Entwicklung von Fachkräften. Jedoch wollen die sächsischen Industrie- und Handelskammern Strategien entwickeln und umsetzen, damit Menschen mit geringeren Arbeitsmarktchancen als Fachkraft in sächsischen Betrieben zum Einsatz kommen können. Unsere Mitgliedsunternehmen haben durch diese innovative Form der Ausbildung eine weitere Möglichkeit, um den künftigen Fachkräftebedarf aktiv zu gestalten“; sagte Franz Voigt, Präsident der Industrie- und Handelskammer Chemnitz sowie Sprecher der drei sächsischen Industrie- und Handelskammern.

Dazu wurden die Ausbildungsinhalte nach dem Berufsbildungsgesetz in einzelne Module aufgeteilt, die geringqualifizierten Menschen schrittweise hin zu einem beruflichen Abschluss führen. Diese einzelnen Module können zeitlich voneinander getrennt absolviert werden. Das bietet den Teilnehmern die nötige Flexibilität. Denn häufig sind es persönliche, zeitliche oder finanzielle Aspekte, die Menschen am Erwerb eines Facharbeiterabschlusses in herkömmlicher Art hindern. Beispielsweise ist es so möglich, dass die Teilnehmer zwischen den einzelnen Ausbildungsmodulen einer Beschäftigung nachgehen. Wurden alle einzelnen Module erfolgreich absolviert, führen Teilqualifikationen mit Bestehen der Externenprüfung zum Berufsabschluss.

Die Industrie- und Handelskammern sichern mit der Prüfung der Schulungskonzepte die Qualität der Teilqualifikationen ab. Zusätzlich übernehmen sie die Kompetenzfeststellung der Teilnehmer. In Anlehnung an die qualitativen Standards einer IHK-Prüfung werden die Teilnehmer nach dem Abschluss eines jeden Modules geprüft und erhalten ein IHK-Zertifikat mit den nachgewiesenen Fertigkeiten und Kenntnissen, das die Einschätzung der erreichten Leistung darstellt.

Die Kosten für die Teilqualifikationen können die Arbeitsagenturen und gemeinsamen Jobcenter übernehmen. Die Teilnehmer erhalten einen Bildungsgutschein, den sie bei einer Qualifizierungseinrichtung, die Teilqualifikationen anbietet, einlösen können. Durch den Bildungsgutschein werden die Lehrgangskosten und sonstigen Kosten (zum Beispiel: Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, Arbeitskleidung) zu 100 Prozent übernommen. Zusätzlich können die Teilnehmer Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten.

Eine Besonderheit wurde in der Kooperationsvereinbarung berücksichtig. Auch bereits beschäftigte Menschen in Unternehmen können durch die Teilqualifikationen zur Fachkraft aufsteigen. Für diese Interessenten übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und zusätzlich einen Teil des Verdienstausfalls.

IHK-Berufsabschlüsse, die durch Teilqualifikationen erworben werden können:
  • Verkäufer/-in
  • Kaufmann/-frau im Einzelhandel
  • Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung,
  • Fachlagerist/-in
  • Fachkraft für Lagerlogistik
  • Industriemechaniker/-in
  • Elektroniker/-in für Betriebstechnik
  • Chemikant/-in
  • Berufskraftfahrer/in
  • Maschinen- und Anlagenführer/in
  • Servicekraft für Schutz und Sicherheit
  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
  • Servicefachkraft für Dialogmarketing

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