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Bundesagentur für Arbeit

Meldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen

Arbeitsagentur versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht

(lifePR) (Karlsruhe, )
Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im abgelaufenen Kalenderjahr 2009 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2010 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Dieser Termin kann nicht verlängert werden.

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Agentur für Arbeit über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen und somit beschäftigungspflichtig sind, erhalten im Januar die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM. Die Verwendung anderer Vordrucke ist nicht zugelassen.

Das Programm REHADAT-Elan unterstützt die Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weiterhin Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden - ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben - gebeten, diese über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern.
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