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Bundesagentur für Arbeit

Das ändert sich zum 1. Januar 2013

(lifePR) (Frankfurt, )
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- Mehr Geld für Arbeitslosengeld II-Empfänger
- Neue Zuschnitte der Agenturen für Arbeit in Hessen
- Verlängerung der Bezugszeiten des Kurzarbeitergeldes
- Minijobber können bis zu 450 Euro verdienen


Zum 1. Januar 2013 stehen Änderungen an, die insbesondere Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag betreffen.

Mehr Geld für Arbeitslosengeld II - Empfänger

Ab dem 1. Januar 2013 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. So erhöht sich der monatliche Regelsatz für alleinstehende und alleinerziehende Personen ab Jahresbeginn monatlich um 8 Euro auf 382 Euro. Auch die Regelsätze für Kinder werden angehoben. Die regelmäßige Anpassung der Regelbedarfe ist gesetzlich vorgesehen.

Die Bedarfsätze ab Januar 2013:
- alleinstehende und alleinerziehende Personen: 382 Euro
- volljährige Partner: 345 Euro (+8 Euro)
- sonstige Angehörige ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 306 Euro (+7 Euro)
- sonstige Angehörige im 15.
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 289 Euro (+2 Euro)
- Kinder vom Beginn des 7.
- bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 255 Euro (+4 Euro)
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 224 Euro (+5 Euro)

Neue Agenturzuschnitte in Hessen

Ab dem 1. Januar 2013 greifen die letzten Änderungen der Gebietsstrukturen der hessischen Agenturen für Arbeit. Durch den Zusammenschluss der Agenturen Bad Hersfeld mit Fulda, den Agenturen Limburg und Wetzlar sowie der Neugründung der Agentur für Arbeit Bad Homburg gibt es ab 2013 insgesamt 12 Agenturen für Arbeit in Hessen. Hintergrund für die Neuorganisation ist die Angleichung der zuvor häufig abweichenden Agenturgrenzen an die der Städte und Landkreise.

Die Änderungen im Einzelnen:

In Südhessen wird die Agentur für Arbeit Bad Homburg neu gegründet. Zum Zuständigkeitsbereich der neuen Agentur gehören der Hochtaunuskreis, der Main-Taunus-Kreis sowie der Landkreis Groß-Gerau. Zur Hauptagentur in der Ober-Eschbacher-Str. 109 gehören zusätzliche Geschäftsstellen bzw. Dienststellen in den Städten Hofheim, Rüsselsheim und Groß-Gerau.

Die Agentur für Arbeit Frankfurt am Main, zu der bislang auch die Kreise Hochtaunus und Main-Taunus sowie Bad Vilbel zählten, ist ab dem 1. Januar 2013 ausschließlich für das Stadtgebiet Frankfurt am Main zuständig Die Agentur für Offenbach wurde um den gesamten Landkreis Offenbach erweitert. Die Agentur für Arbeit Darmstadt ist nicht mehr für den Landkreis Groß-Gerau zuständig, der jetzt in den Bereich der Agentur für Arbeit Bad Homburg fällt. Bad Vilbel gehört ab 2013 der Agentur für Arbeit Gießen an.

Da bereits am 1. Oktober 2012 in Ost- und Mittelhessen zwei Agenturen zusammengelegt wurden (Limburg/Wetzlar und Bad Hersfeld/Fulda), gibt es nach der Umstellung in Hessen noch 12 statt zuvor 13 Agenturen.

Die hessischen Agenturen für Arbeit in 2013:

- Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda
- Agentur für Arbeit Bad Homburg
- Agentur für Arbeit Darmstadt
- Agentur für Arbeit Frankfurt am Main
- Agentur für Arbeit Gießen
- Agentur für Arbeit Hanau
- Agentur für Arbeit Kassel
- Agentur für Arbeit Korbach
- Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar
- Agentur für Arbeit Marburg
- Agentur für Arbeit Offenbach
- Agentur für Arbeit Wiesbaden

Verlängerung der Bezugszeiten des Kurzarbeitergeldes

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Zahlung des Kurzarbeitergeldes von sechs auf zwölf Monate für das Jahr 2013 zu verlängern. Wer 2013 Kurzarbeit beantragt und mit der Durchführung beginnt, hat Anspruch auf die vollen zwölf Monate. Wer bereits 2012 Kurzarbeit durchführt, die in das Jahr 2013 "hineinragt", kann die Bezugsdauer auf zwölf Monate verlängern. Die Regelung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft - bzw. mit dem Abdruck im Bundesanzeiger; vermutlich zum 1. Januar 2013. Die Personen in Kurzarbeit-Anzeigen in Hessen sind von 1.930 in 104 Betrieben im Oktober 2012 auf 3.565 im November in 123 Betrieben angestiegen. Für November gingen die ersten Schätzungen von 4.000 bis 4.350 Personen in 120 bis 130 Betrieben aus. Vor einem Jahr lagen Anzeigen für 1.437 Personen aus 99 Betrieben vor.

Minijobber können 50 Euro mehr verdienen

Für Minijobber, geringfügig entlohnte Beschäftigte, gilt ab dem 1. Januar 2013 eine neue Obergrenze: statt bisher 400 Euro dürfen sie nun bis zu 450 Euro monatlich verdienen. Personen, die vom 1. Januar 2013 an ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Im Jahr 2011 waren in Hessen 515.013 Personen unter 65 Jahren geringfügig beschäftigt. Hinzu kamen 56.434 Personen im Alter von 65 und darüber, die Minijobs ausübten. Nahezu zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten waren Frauen.

Die aktuellsten statistischen Daten für das Jahr 2012 liegen für März vor: 507.630 Personen unter 65 Jahren übten einen Minijob aus, 57.544 waren über 65 Jahre alt. Mit insgesamt 353.381 ist der Anteil der Frauenmit geringfügiger Beschäftigung nach wie vor deutlich höher, als der der Männer (211.793).
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