Das Amtsgericht Lingen sah in von der TelDaFax Services GmbH an Kunden versandte Zahlungsaufforderungen - zu einem Zeitpunkt, in dem sich der TelDaFax Konzern bereits in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befand und die Stromlieferanten dem Konzern die Nutzung des Stromnetzes untersagt hatten - als betrügerisches Handeln zu Lasten der Kunden. Entscheidend sei hierbei, dass dem Geschäftsführer der TelDaFax Services GmbH vorsätzliches Handeln zu Last zu legen sei. Denn das Amtsgericht geht davon aus, dass dem Geschäftsführer aufgrund seiner Position in dem Konzern die Zahlungsschwierigkeiten von TelDaFax bekannt waren und er daher die Schädigung des Kunden bewusst in Kauf nahm.
"Für die Kunden von TelDaFax ist dieses Urteil von großer Bedeutung", so Rechtsanwalt und BSz e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. "Denn für sie besteht nun grundsätzlich die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten sind hierbei aufgrund des klaren Urteils des AG Lingen nach unserer Einschätzung als relativ gut zu bewerten."
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft "TelDaFax" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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