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SKR-Rente: Statt sicherer Rente finanzielles Fiasko

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte informieren über Ausstiegschancen

(lifePR) (Dieburg, )
Nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) bestehen gute Erfolgsaussichten für einen rechtlichen Ausstieg aus einem fremdfinanzierten Rentenvertrag. „Dabei ist bei qualifizierter fachanwaltlicher Vertretung eine Einigung mit den finanzierenden Banken mit einem gewissen Kapitalverzicht bei Ablösung des Restsaldos des Darlehens möglich“, meint der Hamburger Anwalt Peter Hahn.

Seit Ende der 80iger Jahre haben zahlreiche Anleger darlehensfinanzierte Rentenverträge abgeschlossen. Marktführerin unter den Anbietern war die Schnee-Gruppe mit ihrer Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR-Rente). Allein in Versicherungspolicen der Clerical Medical sind als Einmalzahlung mehr als 1,4 Milliarden Euro geflossen.

Derartige Anlagemodelle wurden von anderen Initiatoren unter Bezeichnungen wie Europlan, Individual-Rente, Lex-Konzept Rente, Profit-Plan, SparRenta Kombi-Rente oder System-Rente angeboten. Bei der fremdfinanzierten Rente wird in der Regel eine Einmalzahlung in eine Tilgungs- und eine Rentenversicherung über ein Darlehen bei einem Kreditinstitut fremdfinanziert. Mit der Tilgungsversicherung sollte bei Endfälligkeit das Bankdarlehen zurückgezahlt werden. Die Erträge aus der Rentenversicherung sollten zunächst zur Bedienung der Zinsen des Darlehens dienen und nach Rückzahlung desselben eine (lebenslange) Rente ermöglichen. Wegen angeblich günstigerer Zinssätze wurden die Darlehen häufig in einer Fremdwährung, etwa in Schweizer Franken, aufgenommen. Das nur schwer durchschaubare Anlageprodukt ist von Vermittlern oft als sichere, ergänzende Altersversorgung angeboten worden. Das Anlageprodukt richtete sich in erster Linie an Besserverdiener, die mit angeblich attraktiven Steuervorteilen geködert worden sind. Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 können die anfallenden Kredit- und Kreditnebenkosten der Tilgungsversicherung steuerlich als Werbungskosten nicht mehr abgesetzt werden.

Zahlreiche Anleger einer fremdfinanzierten Rente beklagen jetzt eine deutliche Deckungslücke zwischen dem Darlehen und dem aktuellen Rückkaufswert der Lebensversicherungen. Insbesondere hinsichtlich der Wertentwicklung von Lebensversicherungen der Clerical Medical (CMI) hat sich eine deutliche Abweichung von den Prognosewerten herausgestellt. Bei den britischen Lebensversicherungen ist die Anlagequote in Aktien relativ hoch. Die guten Ergebnisse aus der Vergangenheit waren nicht auf der Basis von Einmalzahlungen erzielt worden. Es war daher nach Meinung von hrp irreführend, mit guten Renditen aus der Vergangenheit zu werben. Es fehlte der Hinweis, dass sich die Renditen der Policen aus Großbritannien nicht einfach auf den Euro-Raum übertragen lassen. Spätestens ab 2001 war ersichtlich, dass derartige Renditen nicht mehr erwirtschaftet werden konnten.

In Hinblick auf die aufgenommenen Darlehen sind viele Anleger in eine Existenz gefährdende Situation geraten. Trotzdem ist die Mehrheit der betroffenen Anleger bisher nicht aktiv geworden und ist offensichtlich auch nicht über rechtliche Ausstiegsmöglichkeiten informiert. „Zusätzlich halten wir ein gerichtliches Vorgehen gegen Clerical Medical“, so Hahn, „beim Vorhandensein einer eintrittspflichtigen Rechtschutzversicherung für geboten und erfolgsversprechend. Im Hinblick auf die allgemeine Verjährungsproblematik ist allerdings“, so Hahn weiter, „die Einleitung erster anwaltlicher Schritte noch in diesem Jahr ratsam.“

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Rente" anschließen.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
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