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Petrohunter: Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. wegen möglicher Marktmanipulation an.

Großrazzia der Staatsanwaltschaft München wegen mutmaßlichen Insiderhandels und Marktmanipulation!

(lifePR) (Dieburg, )
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth in der „Euro am Sonntag“, Betroffene Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an.

In den letzten Tagen haben ca. 160 Polizei-Beamte, 12 Staatsanwälte sowie sieben Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde BaFin 48 Büro- und Privaträume in Deutschland und Österreich durchsucht, wie der BSZ e.V. bereits berichtete.

31 Verdächtige sollen im Visier der Staatsanwaltschaft sein, die rechtswidrig Gewinne in Millionenhöhe erzielt haben sollen, drei Personen sollen inzwischen in Untersuchungshaft sein, es soll um Aktien von 20 verschiedenen Gesellschaften gehen, hauptsächlich wertlose Penny-Stocks, für alle Beschuldigten gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Ursache der aktuellen Großrazzia ist offensichtlich die sog. „Wirecard-Affäre“ aus dem Jahr 2008:
So wurde Wirecard von der SdK, aber auch von ihrem ehemaligen Vizechef Markus Straub, der Vorwurf irreführender Bilanzierung gemacht. Der Kurs der Aktie stürzte daraufhin von mehr als elf auf ca. vier Euro ab. Dabei hatte unter anderem SdK-Vize Straub privat auf fallende Aktienkurse bei Wirecard gewettet und dabei hohe Gewinne erzielt. Die Affäre war damals wohl einer der Auslöser für Straubs Rücktritt.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hat in der aktuellen Ausgabe Nr. 40 der „Euro am Sonntag“ bereits darauf hingewiesen, dass Betroffenen Schadensersatzansprüche zustehen könnten, falls sich die Vorwürfe bestätigen sollten. Dabei könnten Betroffenen auch im Fall Petrohunter Ansprüche zustehen, denn laut „Euro am Sonntag“ sollen die Beschuldigten vor vier Jahren massiv für den Kauf von Petrohunter geworben haben, der Kurs notierte auch bald über 3 Euro, notiert aktuell jedoch bei lediglich 2 Cent.

„Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so könnten betroffenen Anlegern unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, z.B. nach § 826 BGB, zustehen, wir prüfen daher Schadensersatzansprüche für Anleger, die mit diesen Aktien aufgrund eventueller Manipulationshandlungen Geld verloren haben,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Dres. Rohde & Späth.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Petrohunter“ anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.10.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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