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Apollo ProScreen und die Steuerproblematik

Den Anlegern des Medienfonds Apollo ProScreen geht es wie den Anlegern vieler anderer Medienfonds

(lifePR) (Dieburg, )
Das Finanzamt klopft an die Türe und fordert Steuern nach. Anlegern können Schadensersatzansprüche zustehen.

Dass mit der Auflösung eines geschlossenen Medienfonds noch nicht alle Kapital in der Historie des jeweiligen Fonds abgeschlossen sind, zeigt sich bei dem Fonds Apollo ProScreen. Etliche Monate nach der Auflösung meldet sich das Finanzamt bei den Anlegern und forderte Steuernachzahlungen für die Jahre 2009 und 2010. Dass nicht nur die Anleger des Apollo ProScreen sondern auch die Anleger vieler anderer Medienfonds mit Steuernachzahlungen konfrontiert werden, zeigt, dass die einst als "Steuersparmodelle" angepriesenen Medienfonds zu Steuerfallen wurde.

Angesichts dieser Entwicklung stellt sich die Frage, ob Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können. Ein möglicher Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche ist die Anlageberatung. Wurde diese nicht den Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung gerecht, können Anleger des Apollo ProScreen Schadenersatz fordern. Grob umrissen müssen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung zunächst die Ziele des Anlegers erforscht werden und in einem zweiten Schritt sollen die Berater Kapitalanlagen, die zu diesen Zielen passen, möglichst umfassend und realistisch darstellen.

In der Praxis leiden nicht wenige Anlageberatungsgespräche unter erheblichen Mängeln. Zu den häufigen Fehlern zählt, dass nicht darauf hingewiesen wurde, dass die Risiken, die mit einer Beteiligung an dem Fonds Apollo ProScreen einhergehen, nicht realistisch dargestellt wurden. Auch eine ordnungsgemäße Aufklärung über Provisionen erfolgte nicht immer. Ein besonderes Thema der Medienfonds sind die - aus Steuerspargründen vorgesehen - Darlehen.

Anleger des Apollo ProScreen, die denken, dass sie falsch beraten wurden, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen, wie gut die Chancen sind, Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen. Dabei sollten die Anleger ein Augenmerk auf das Datum ihrer Beteiligung haben, da Ansprüche wegen falscher Anlageberatung spätestens 10 Jahre nach der Zeichnung verjähren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Film-und Medienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsto

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