Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 273244

BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin, Deutschland http://www.bmbf.de
Ansprechpartner:in Bundesministerium für Bildung und Forschung +49 30 18575050
Logo der Firma BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung

Deutschland öffnet sich für ausländische Fachkräfte

Schavan: "Wichtiges Willkommenssignal für ausländische Studierende und Forscher / Blue Card- Gesetzentwurf setzt viele BMBF-Forderungen um

(lifePR) (Berlin, )
Bessere Aufenthaltsperspektiven für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen, eine niedrigere Gehaltsgrenze für die unbefristete Niederlassungserlaubnis an hochqualifizierte Spezialisten sowie ein einfacheres Verfahren für die Aufenthaltserlaubnis von Forschern: Der heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union sieht weitgehende Erleichterungen zur Fachkräftezuwanderung vor - auch über die reine Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus, mit der die "Blaue Karte EU als neuer Aufenthaltstitel eingeführt wird.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan begrüßte den Gesetzentwurf: "Wir bieten ausländischen hochqualifizierten Fachkräften attraktive Zuwanderungs- und Aufenthaltsbedingungen und eine interessante Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Gerade Hochschulabsolventen, die bereits in Deutschland ausgebildet wurden, möchten wir in Zeiten eines weltweiten Wettbewerbs um Talente noch stärker für uns gewinnen. Nach dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf haben ausländische Absolventen deutscher Hochschulen künftig während der Suche nach einem dem Studienabschluss angemessenen Arbeitsplatz unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Sie können nach Abschluss des Studiums ein Jahr lang ohne Einschränkung in Deutschland arbeiten, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Die bisherige zeitliche Beschränkung der Erwerbstätigkeit auf 90 Tage entfällt. Für die Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreicher Arbeitsplatzsuche wird eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls nicht mehr benötigt. "Das ist ein wichtiges Willkommenssignal an die ausländischen Studierenden. Damit gewinnt ein Studium in Deutschland nochmals deutlich an Attraktivität, sagte Schavan.

Der Gesetzentwurf greift auch die vom BMBF seit langem unterstützte Forderung nach einer Absenkung der Gehaltsgrenze für die Erteilung einer von Anfang an unbefristeten Niederlassungserlaubnis an hochqualifizierte Spezialisten und leitende Angestellte auf. Hier muss künftig ein Jahreseinkommen von 48.000 Euro erzielt werden statt von bislang 66.000 Euro. "Angesichts des absehbaren demografiebedingten Fachkräftemangels setzt der Gesetzentwurf damit ein wichtiges Zeichen, betonte Schavan.

Verbessert wird mit dem angestrebten Gesetz auch das Verfahren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Forscher. Hier muss in der zwischen Forscher und Forschungseinrichtung geschlossenen Aufnahmevereinbarung nicht mehr das konkrete Forschungsprojekt genannt werden. Forschungseinrichtungen hatten mit der genauen Bezeichnung der Projekte oft ihre Probleme, da man befürchtete, Interna preiszugeben.

Die nach der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union einzuführende "Blaue Karte EU zielt zur Beseitigung des Fachkräftemangels in den EU-Mitgliedstaaten darauf ab, ein erleichtertes Verfahren für die Zulassung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger sowie attraktive Aufenthaltsbedingungen für hochqualifizierte Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen zu schaffen. So ist insbesondere vorgesehen, die Blaue Karte EU für bis zu vier Jahre zu erteilen. Die Einkommensgrenze wird auf 44.000 Euro festgelegt, bei Mangelberufen (etwa bei MINT- und IKT-Fachkräften oder Ärzten) soll die Einkommensgrenze 33.000 Euro betragen. Nach zwei Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung können Inhaber einer Blauen Karte eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.