Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 234323

BKK Bundesverband Albrechtstraße 10 b 10117 Berlin, Deutschland http://www.bkk.de
Ansprechpartner:in Frau Dr. Hildegard Demmer +49 30 22312116
Logo der Firma BKK Bundesverband
BKK Bundesverband

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein Erfolgsmodell - selbstverwaltet, transpa-rent und sektorübergreifend werden Standards für gute Versorgung gesetzt

(lifePR) (Berlin, )
In der aktuellen Debatte um das Versorgungsgesetz plant die Bundesregierung eine Revisi-on der Strukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Statt sektorübergreifend sollen künftig sektorale Beschlussgremien über die untergesetzliche Normierung der Versor-gung in Deutschland entscheiden. Außerdem sollen die Unparteiischen Vorsitzenden des G-BA vom Parlament berufen und der Einfluss des Bundesministeriums für Gesundheit auf G-BA-Entscheidungen verstärkt werden.

Solche Forderungen weisen Arbeitgeber- und Versichertenvertreter der Selbstverwaltungen der Verbände der Kassenarten auf Bundesebene ausdrücklich als rückwärtsgewandt und kontraproduktiv zurück. Im Interesse der Patienten an guter Versorgung - und zugleich im Interesse wirtschaftlicher Verwendung der Mittel der Beitragszahler - liegt seit langem die Überwindung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen. Mit Zusammenführung von zuvor sechs separaten Gremien und seiner seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) sektorübergreifenden Arbeitsweise hat der G-BA die notwendigen und erforderlichen Ent-scheidungen evidenzbasiert und sachgerecht getroffen. Rein sektorale Themen waren in den letzten Jahren die Ausnahme und keinesfalls die Regel. Hilfreich unterstützen sollte der Ge-setzgeber die sektorübergreifende Arbeitsweise dadurch, dass für den G-BA und die Betei-ligten zur Stärkung der sektorübergreifenden Qualitätssicherung die Nutzung von Routineda-ten der Versorgung ausdrücklich legitimiert wird.

Im Übrigen betonen die Arbeitgeber- und Versichertenvertreter der Selbstverwaltungen der Verbände der Kassenarten auf Bundesebene, dass die G-BA-Struktur sich insgesamt be-währt habe. Sie sorgt zugleich für angemessene Transparenz aller Entscheidungen. Die Spitzenverbände der Kassenarten sehen den Gesetzgeber weiterhin in der politischen Ver-antwortung für die Definition der Rahmenbedingungen der GKV. Die weitere Ausgestaltung soll unverändert Sache des G-BA bleiben.

Zum Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste gemeinsame Beschlussgremium der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Kranken-kassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der ge-setzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Dar-über hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.