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So gehen Sie mit Finanzlücken zwischen Beruf und Rente um

Gut geplant: So vermeiden Sie ein Minus auf dem Konto

(lifePR) (Utting, )
Selbst wenn Sie Ihren Renteneintritt gut geplant haben – es ist immer eine finanzielle Brücke zu schlagen. So wird beispielsweise häufig das Gehalt schon zu Beginn eines Monats überwiesen, die Rente wird aber immer am Ende eines Monats ausgezahlt. Sollten Sie am 1. November in den Ruhestand gehen, wird die erste Rente frühestens Ende November überwiesen. Denken Sie daran und bilden Sie rechtzeitig Rücklagen, um diese Zeit zu überbrücken. Das gilt vor allem, wenn Sie eine exakte Rentenberechnung wünschen oder noch eine Kontenklärung ansteht und mögliche mehrere Monate bis zur ersten Rentenzahlung vergehen.

Sollte Ihr finanzielles Budget knapp sein und Ihre Rente eher gering, überlegen Sie, ob Sie Ihre Rente nicht durch Hinzuverdienstmöglichkeiten aufbessern können. Sie haben die Möglichkeit
  • Einen Minijob auszuüben. Sie können 556 Euro im Monat steuerfrei verdienen, auch Ihre Rente wird nicht gekürzt.
  • Sie können auch einen anderen Job ausüben, bei dem Sie mehr verdienen. Auch hier erfolgen keine Rentenkürzungen. Allerdings müssen Sie Ihr Einkommen versteuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Erst ab dem regulären Rentenalter haben Sie die Wahl, ob Sie weiter Rentenversicherungsbeiträge von Ihrem Einkommen abführen, dann können Sie Ihre Altersrente dadurch noch steigern. Oder Sie verzichten darauf, weiter Beiträge zu bezahlen, dann bleibt Ihre Rente gleich. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber „Rente kassieren und arbeiten: So geht’s am besten“ von biallo.de.
In der Not: Sozialleistungen als Überbrückung

Wer wirklich knappsen muss und mit seiner Rente kaum oder gar nicht auskommt, sollte sich nicht scheuen, rechtzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen und zwar, bevor sich Schulden ansammeln. Schuldnerberatungsstellen helfen auch bei einer Budgetplanung und unterstützen dabei, mögliche Ansprüche zu stellen. So versäumen es Menschen immer wieder, etwa eine Witwenrente zu beantragen, weil sie das Antragsprozedere scheuen. Auch ein Antrag auf Grundsicherung ist eine Möglichkeit, wenn eine kleine Rente nicht ausreicht. Sollte es zu einer großen zeitlichen Lücke zwischen letztem Gehalt und erster Rentenzahlung kommen, können sogar Sozialleistungen als Überbrückung gezahlt werden. Auch dabei helfen die Beratungsstellen.

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