Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, erhält schon heute automatisch einen Smart Meter. Dieses kleine Gerät im Zählerschrank soll dem Kunden durch digitale Technik mehr Transparenz und Effizienz beim Stromverbrauch bringen. Ab 1. Januar 2025 ist diese Technik vorgeschrieben, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:
- ein Stromverbrauch über 6.000 kWh im Jahr
- eine Photovoltaikanlage mit über 7 Kilowatt (kW) Nennleistung im Jahr (PV-Anlage)
- eine Wallbox
- eine Wärmepumpe.
Ein Smart Meter ist mit einem Kommunikationsmodul ausgestattet. Der schlaue Zähler überträgt zum einen die Verbrauchsdaten des Kunden an den Energieversorger. Das Ablesen, wie es früher üblich war, ist nun überflüssig.
Zudem hat man über das Display den Energieverbrauch im Viertelstundentakt im Blick. Außerdem lassen sich die Verbrauchsdaten der letzten 24 Monate ablesen.
Im Kundenportal des Energieanbieters kann man dann sehen, was das Gerät gemessen hat, und zwar Jahres-, Monats-, Tages- und 15-Minuten-Übersichten.
Das heißt: Über den Smart Meter lassen sich die Vorteile dynamischer Stromtarife realisieren. Allerdings nur manuell. Das heißt: Stellt man fest, dass der Strom zum Beispiel in den Nachtstunden besonders günstig ist, lädt man dann die Autobatterie und betreibt die Wärmepumpe, startet man die Waschmaschine oder lädt den Energiespeicher voll. Entweder macht man das dann manuell oder über eine Zeitschaltuhr. Vielen Leuten dürfte dieses Handling vollkommen ausreichen.