backup jobs agency führt transparentes Vergütungsmodell ein – Zahlungen werden bei Auftragserteilung, am ersten Arbeitstag und nach 30 Tagen Beschäftigung fällig
Steigende Betriebskosten, ein begrenztes Angebot an qualifizierten Fachkräften und fehlende interne Recruitingkapazitäten stellen viele Hotel- und Gastronomiebetriebe vor große Herausforderungen. Gleichzeitig müssen Betriebe genau abwägen, wann und wofür sie Geld in die Personalsuche investieren.
Die international tätige Personalvermittlung backup jobs agency reagiert darauf mit einem neuen Modell. Die Recruitinggebühr wird in drei klar definierte Teilbeträge aufgeteilt: bei Auftragserteilung, am ersten Arbeitstag der vermittelten Person und nach 30 Tagen Beschäftigung.
„Viele Betriebe müssen heute sehr genau kalkulieren. Gleichzeitig können sie es sich nicht leisten, wichtige Stellen über Monate unbesetzt zu lassen. Mit unserem Modell ist von Anfang an klar, welche Leistung wir erbringen, wann eine Zahlung anfällt und wie hoch die Gesamtkosten sind“, erklärt Stefan Liebig, Gründer und Geschäftsführer der backup jobs agency.
Drei Etappen bis zur Stellenbesetzung
Bei Auftragserteilung werden 750 Euro fällig. Darin enthalten sind ein ausführliches Stellenbriefing, eine Einschätzung der Markt- und Gehaltssituation, die Positionierung der Stelle, die Direktansprache geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Aktivierung des bestehenden Netzwerks.
Weitere 750 Euro werden erst fällig, wenn die ausgewählte Person ihren ersten Arbeitstag im Betrieb antritt.
Die abschließenden 1.450 Euro werden nach 30 Tagen Beschäftigung fällig. Bleibt die vermittelte Person mindestens 30 Tage im Betrieb, beträgt die gesamte Recruitinggebühr somit 2.950 Euro pro Besetzung.
Beginnt keine vermittelte Person ihre Arbeit, bleibt es bei der Startgebühr von 750 Euro. Die abschließende Zahlung wird nur fällig, wenn die vermittelte Person 30 Tage im Betrieb beschäftigt war.
Kostenlose Einschätzung vor Beginn der Suche
Noch vor dem kostenpflichtigen Projektstart bietet backup jobs agency eine kostenlose Einschätzung der offenen Stelle an.
Dabei werden unter anderem das angebotene Gehalt, die Arbeitszeiten, eine mögliche Unterkunft, notwendige Sprachkenntnisse, der Standort und die Verfügbarkeit geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten betrachtet. Der Betrieb erhält eine ehrliche Einschätzung, wie realistisch eine Besetzung unter den angebotenen Bedingungen ist.
„Nicht jede offene Stelle ist automatisch vermittelbar. Wenn Gehalt, Arbeitszeiten, Unterkunft oder Erwartungen nicht zum Markt passen, muss man das offen ansprechen. Es hilft keinem Unternehmen, eine Suche zu beginnen, die unter den angebotenen Bedingungen kaum Aussicht auf Erfolg hat“, so Liebig.
Damit soll bereits vor dem Recruitingstart geklärt werden, ob die Position glaubwürdig am Bewerbermarkt vertreten werden kann und welche Anpassungen möglicherweise nötig sind.
Persönliche Kommunikation während des gesamten Prozesses
Der Ansatz richtet sich an Hotels und Gastronomiebetriebe, die bei der Personalsuche persönliche Unterstützung benötigen.
Zum Leistungsumfang gehören die aktive Direktansprache, persönliche Vorgespräche, die Prüfung von Erfahrung und Sprachkenntnissen sowie die Klärung von Gehaltsvorstellungen, Verfügbarkeit, Wechselmotivation und möglichen Anforderungen an Unterkunft oder Umzug.
Arbeitgeber erhalten ein strukturiertes Kandidatenprofil und eine persönliche Einschätzung der Personalvermittlung. Gleichzeitig werden Kandidatinnen und Kandidaten vom ersten Gespräch über die Entscheidung und eine mögliche Kündigungsfrist bis zum vereinbarten Arbeitsbeginn begleitet.
„Ein Lebenslauf allein erklärt nicht, warum ein Mensch wechseln möchte, was er von einem neuen Arbeitgeber erwartet oder ob er wirklich bereit ist, für eine Stelle umzuziehen. Gerade in der Hotellerie und Gastronomie entscheidet die persönliche Kommunikation häufig darüber, ob aus einem ersten Kontakt tatsächlich eine Zusammenarbeit entsteht“, erklärt Liebig.
Klare Regelung bei Absagen und frühem Ausscheiden
Sagt eine ausgewählte Person vor dem vereinbarten Eintrittstermin ab, werden die Zahlungen für den ersten Arbeitstag und nach 30 Tagen Beschäftigung nicht fällig. Sofern die Stelle und die vereinbarten Arbeitsbedingungen unverändert bleiben, wird die Suche ohne erneute Startgebühr fortgesetzt.
Verlässt eine vermittelte Person den Betrieb innerhalb der ersten 30 Tage aus eigener Entscheidung, beginnt backup jobs agency einmalig eine erneute Suche. Die bereits gezahlten 750 Euro bei Auftragserteilung und 750 Euro zum ersten Arbeitsbeginn werden dafür nicht noch einmal berechnet. Die abschließenden 1.450 Euro werden erst fällig, wenn eine im Rahmen dieses Auftrags vermittelte Person 30 Tage im Betrieb beschäftigt war. Voraussetzung für die erneute Suche ist, dass der Arbeitgeber die ursprünglich vereinbarten Arbeits- und Vertragsbedingungen eingehalten hat.
Bei mehreren gleichartigen Stellen oder größeren Personalprojekten können individuelle Konditionen vereinbart werden.
Ein Recruitingmodell für einen veränderten Bewerbermarkt
Mit dem Drei-Etappen-Modell möchte backup jobs agency Hotel- und Gastronomiebetrieben eine verständliche und planbare Form der Zusammenarbeit anbieten. Die Startgebühr sichert die aktive Arbeit an der Suche ab. Die weiteren Zahlungen knüpfen an den Arbeitsbeginn und die ersten 30 Tage der Beschäftigung an.
Im Mittelpunkt steht ein gemeinsames Ziel: Menschen und Betriebe zusammenzubringen, deren Erwartungen, Arbeitsbedingungen und Vorstellungen zueinander passen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zu einer kostenlosen Ersteinschätzung finden interessierte Hotel- und Gastronomiebetriebe unter: https://www.backup-jobs.com/de