Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 861193

S-Press | medien Bonngasse 3 53111 Bonn, Deutschland http://www.s-press-medien.de
Ansprechpartner:in Herr Axel Mörer-Funk +49 170 4037880
Logo der Firma S-Press | medien

Hochwasser: Autos bloß nicht starten

Kasko-Versicherte geschützt, Haftpflichtversicherte gehen leer aus

(lifePR) (Stuttgart, )
Tausende von Autos wurden in den westdeutschen Hochwassergebieten an Ahr, Wupper, Swist und Erft überflutet oder gar mitgerissen. Wer sein Auto kasko- oder teilkaskoversichert hat, dürfte Glück im Unglück haben und den Schaden ersetzt bekommen. Autobesitzer mit einer einfachen Autohaftpflicht gehen dagegen leer aus. Doch welche Autos sind ein Totalschaden, bei welchen könnte sich eine Reparatur lohnen? Die Zeitschrift AUTO STRASSENVERKEHR liefert in ihrer neuen Ausgabe einen Überblick.

Grundsätzlich gilt, dass ein Auto, das im Hochwasser stand, keinesfalls gestartet wird, die Batterie sollte man abklemmen. Bei Startversuchen würde das Wasser in den Zylindern für schwere Schäden sorgen. Selbst wenn das Auto nur in Niedrigwasser stand, sollte man es nicht starten und auch nicht bewegen. Denn das stark verschmutzte Wasser kann in Lager und den Ansaugstutzen des Motors eingedrungen sein. Deshalb gilt: Das Auto nicht starten, nicht bewegen.

Geschädigte sollten unbedingt die Versicherung informieren und die Schäden an Ort und Stelle dokumentieren. Nur per Abschleppwaren sollte das Auto in die Werkstatt gebracht werden, die am besten entscheiden kann, ob das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Wurde das Auto komplett überspült oder stand bis zu den Fenstern im Wasser, dürfte das Fahrzeug nicht mehr zu retten sein. Das stark verschmutzte Wasser ist in den Motor, die Elektronik und alle Lager eingedrungen – vom Innenraum ganz abgesehen. Stand das Auto nur bis zu den Radnaben im Wasser, kann man Glück haben. Denn dann könnten Motor und Elektronik verschont geblieben sein. Allerdings muss die Werkstatt prüfen, ob die Radlager verschmutzt sind. Hat das Hochwasser die Schwellerkante überflutet und ist in den Innenraum gelaufen, können niedrig positionierte Elektronik wie Lichtmaschine und Gurtstraffer sowie Steuergeräte beschädigt sein. Fraglich ist allerdings, ob die Reinigung des verschlammten Innenraums überhaupt möglich ist. Auch hier müssen Werkstatt und Versicherung entscheiden.

Übrigens: Autofahrer, die durch überflutete Straßen fahren, riskieren ebenfalls einen schweren Schaden, der dann von der Versicherung nicht ersetzt wird. Die Wat-Tiefe eines Autos gibt an, welche Wasserhöhe ein Auto unbeschadet verkraftet. In der Regel sind das 25 Zentimeter. Dieser Wert gilt auch für viele SUV. Das heißt: Steht das Wasser bei der Durchfahrt höher, kann es über den Ansaugstutzen in den Motor gelangen. Die Folge ist der sogenannte Wasserschlag, bei dem Pleuel verbiegen oder brechen und dann den Motorblock beschädigen.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.