Wie der ARCD auf Nachfrage von einem Sprecher des Verkehrsministeriums erfuhr, müssen Motorradschilder in Deutschland künftig nur noch mindestens 18 cm breit und 20 cm hoch sein. Dies gelte auch für Saison- und Oldtimerkennzeichen. Es bestehe weiterhin die Möglichkeit, Nummernschilder in der bisher vorgeschriebenen Größe zu verwenden. Nach Sprecherangaben soll mit der Neugestaltung der Schilder auch die Beschränkung entfallen, dass zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden dürfen, für die eine längere Nummer wegen der Bauart nicht geeignet ist. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hatte in einem Untersuchungsauftrag herausgefunden, dass sich mit einer verkleinerten Mittelschrift, wie sie bisher nur für Kennzeichen von Leichtkrafträdern zulässig ist, der verfügbare Platz auf den Schildern vergrößern lässt.
Wie aus der Begründung der Verordnung hervorgeht, sollen die neuen Schilder nur geringe Softwareanpassungen bei den Herstellern erfordern - ein Anlass zu höheren Verbraucherpreisen sei nicht gegeben. Der ARCD begrüßt die neue Regelung, weil sie für mehr Rechtssicherheit bei der Zulassung von Motorrädern sorgt. Bisher gab es bei vielen Kfz-Zulassungsstellen recht unterschiedliche Vorstellungen über Größe und Gestaltung von Fahrzeugkennzeichen. Darüber beklagten sich in der Vergangenheit viele Motorradfreunde. Das Verkehrsministerium hat den mit Ressorts, Ländern und Verbänden abgestimmten Verordnungsentwurf inzwischen dem Bundesrat zugeleitet, der voraussichtlich im März darüber entscheiden wird. Zum 1. Juni 2011 soll die Änderung in Kraft treten.