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Filternachrüstung: Ungleiche Behandlung von Autos und leichten Nutzfahrzeugen

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Die gute Nachricht zuerst für Halter von Dieselautos, die keine grüne Umweltplakette haben: Auch in diesem Jahr gibt es 330 Euro Barprämie vom Staat für die Filternachrüstung! Alle, die seit Anfang 2010 ihren Diesel bereits nachgerüstet haben, erhalten die Förderung rückwirkend. Das gilt auch für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen. Voraussetzung ist eine erstmalige Zulassung vor dem 1. Januar 2007. Neu: Nunmehr wird der Zuschuss auch für die Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009 gewährt.

Die schlechte Nachricht: Bei den Transportern gibt es die Prämie nicht rückwirkend, sondern erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie. Nach Ankündigung des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrförderung (BAFA) sei damit "Mitte Mai" zu rechnen. Diese Förderanträge können ab dem 1. Juni bei der BAFA gestellt werden. Die Frist endet wie bei den Pkw und Wohnwagen am Jahresende. Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland verweist darauf, dass die leichten Lkw erst frühestens einen Tag nach der Verkündigung nachgerüstet werden dürfen, um die Voraussetzungen zu erfüllen.

Der Club erinnert in diesem Zusammenhang an ein Urteil des Bundesfinanzhofes (Az: II R 17/08): In dem Streitfall war ein fabrikneues Fahrzeug in einer Werkstatt mit einem Filter nachgerüstet und dann erstmals zugelassen worden. Der Bundesfinanzhof verwies auf das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), das die Förderung von einer "nachträglichen Verbesserung" abhängig macht. Sie gelte nur bei einem bereits für den Verkehr zugelassenen Fahrzeug, und dies sei in der vorliegenden Causa nicht gegeben. Förderanträge können generell nur online über die Internetseite www.bafa.de der Bundesanstalt eingereicht werden. Davor muss die Nachrüstung von einem Einbaubetrieb bescheinigt und von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Wirtschaftsverbände und Handwerkskammern kritisieren, dass insbesondere Kleinunternehmer bei der Abwrackprämie leer ausgehen, weil sie, wie zum Beispiel in Hannover und Berlin, wegen der drohenden Einfahrverbote in Umweltzonen ihre Fahrzeuge schon früher nachrüsten ließen. Sie hätten praktisch die Entwicklungskosten der Filterhersteller über die hohen Nachrüstkosten finanziert. Zum anderen würden sie bestraft, dass sie frühzeitig in moderne, umweltfreundliche Fuhrparks investiert haben, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von IHK und Handwerkskammer.

Anlagen

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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