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Einigung in Sachen EU-Fahrgastrechte im Busverkehr

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Verhandlungen im Anschluss an den letzten EU-Verkehrsministerrat haben zu einer prinzipiellen Einigung der 27 EU-Länder auf Fahrgastrechte für Busreisende geführt. Damit könnte nun bald auch das letzte - und umstrittenste - Kapitel EU-weit geltender Fahrgastrechte gesetzlich verankert werden. Einerseits galt es, Busreisenden ein vergleichbares Schutzniveau wie Flug- oder Bahnkunden in ganz Europa zu garantieren, andererseits den von kleinen und mittleren Unternehmen geprägten Sektor nicht zu überfordern oder vor nicht einlösbare Aufgaben zu stellen. Grundsätzlich soll auch im gesamten Busverkehr das Prinzip der Nicht-Diskriminierung von behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen gelten. Busbahnhöfe bzw. Busunternehmen sollen daher in Zukunft gratis Hilfestellung leisten, um jedermann die Reise zu ermöglichen. Nach Unfällen haftet das Unternehmen bei Tod oder Personenschaden pro Fahrgast mit 220 000 Euro. Bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck hat der Busreisende Anspruch auf bis zu 500 Euro in Stadt-, Vorort- sowie Regionalverkehrsdiensten und 1200 Euro bei sonstigen Linienverkehrsdiensten. Wird ein Linienverkehrsdienst annulliert oder verzögert sich seine Abfahrt von einer Haltestelle um mehr als zwei Stunden, so hat der Fahrgast Anspruch auf eine Fortsetzung der Fahrt, auf eine anderweitige Beförderung oder auf Erstattung des Fahrpreises. Einer zusätzlichen Entschädigungszahlung, wie sie etwa im Flugverkehr vorgesehen ist, haben die EU-Verkehrsminister nicht zugestimmt. Wenn nicht anders möglich oder vom Fahrgast gewünscht, muss das Unternehmen unentgeltlich für eine Rückreise an den Ausgangspunkt der Fahrt sorgen.

Überdies sind den Fahrgästen bei übermäßigen Verspätungen kostenlos Imbisse und Erfrischungen anzubieten. Bis zuletzt hatte Deutschlands Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) um Ausnahmen für Stadt- und Regionalverkehre gekämpft. Der ausgehandelte Kompromiss räumt nun den Mitgliedsstaaten das Recht ein, diese Liniendienste von einem Großteil der Bestimmungen der Verordnung auszunehmen. Welche Dienste zu den Stadt-, Vorortund Regionalverkehrsdiensten zählen, sollen die Mitgliedstaaten überdies selbst bestimmen. Wenn das EU-Parlament diesem Kompromiss in zweiter Lesung zustimmt, können die Bus- Fahrgastrechte 2012/2013 in Kraft treten. ARCD

Anlagen

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Autound Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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