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Der ARCD begrüßt Verbot von Apps zur Radarwarnung

(lifePR) (Bad Windsheim, )
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- Smartphone-Apps als Blitzerwarner bleiben illegal
- Bußgeldkatalog: 75 Euro und vier Punkte
- Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle

Ein Signal aus dem Handy, um vor Radargeräten gewarnt zu werden - das ist und bleibt in Deutschland illegal. Bei der Verkehrsministerkonferenz in Flensburg am 10. und 11. April haben Politiker an einem Verbot von Smartphone-Applikationen (Apps) zur Warnung vor Radargeräten festgehalten.

Der ARCD begrüßt diese Entscheidung.

Nur vier Länder - Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hessen - hatten sich für die Legalisierung solcher Apps ausgesprochen, zwölf waren dagegen. Damit beinhaltet das Verbot von Radarwarngeräten im § 23, Absatz (1b) der Straßenverkehrsordnung weiterhin auch mobile Applikationen. Bei einem Verstoß riskiert der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und vier Punkte in Flensburg.

Laut ARCD ist das Festhalten am Verbot dieser Apps eine wichtige Entscheidung für die Verkehrssicherheit. Solche Blitzerwarner würden Temposünder regelrecht dazu auffordern, den Fuß nur an bestimmten Stellen vom Gas zu nehmen.

Gerade mit unerwarteten, regelmäßigen und flächendeckenden Kontrollen sollten Temposünder für ihr fahrlässiges Verhalten zur Verantwortung gezogen werden. Überhöhte Geschwindigkeit ist laut Gewerkschaft der Polizei eine der Hauptursachen für schwere und schwerste Verkehrsunfälle.

Im Gegensatz zu den Blitzerwarner-Apps leisten Navigationsgeräte oder Handys mit einer Warnfunktion vor dem Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit aus ARCDSicht einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

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ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 110.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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