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Befristete Steuerbefreiung für Diesel erst wieder ab 2011

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Bei vielen Autokäufern von Dieselfahrzeugen herrscht Unsicherheit über die fällige Kraftfahrzeugsteuer. Dies gilt besonders für die Frage, ab wann die inzwischen ausgesetzte frühere Steuerbefreiung beantragt werden kann. Der ARCD fragte beim Bundesfinanzministerium wegen der derzeit gültigen Gesetzeslage nach. Danach wird jeder ab dem 3. Juni 2010 neu zugelassene Euro6-Diesel-Pkw nach den in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen Angaben zu den CO2-Emissionen und zum Hubraum besteuert. Die bisherige befristete Steuerbefreiung wird erst wieder ab dem 1. Januar 2011 gewährt. Für bereits zugelassene Fahrzeuge gilt: Wurde der Euro6-Diesel-Pkw in der Zeit vom 1.Juli 2009 bis 3. Juni 2010 erstmals zugelassen, kann der Halter die befristete Steuerbefreiung ab 1. Januar 2011 beantragen. Damit gewährt die Bundesregierung Vertrauensschutz für die bisherige Regelung. Die Europäische Kommission hatte laut Finanzministerium moniert, dass die befristete Steuerbefreiung mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 2011 ein unzulässiger finanzieller Anreiz im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sei. Artikel 12 dieser Verordnung erlaube solche Anreize erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Euro5-Abgasstufe verbindlich vorgeschrieben ist. Halter älterer Dieselautos, die keine grüne Umweltplakette haben, können im laufenden Jahr 330 Euro Barprämie vom Staat für die Filternachrüstung beantragen. Eine Wahl zwischen Steuerbefreiung und Barprämie ist nicht möglich. Alle, die seit Anfang 2010 ihren Diesel-Pkw bereits nachgerüstet haben, erhalten die Förderung rückwirkend. Dies gilt auch für Wohnmobile, mit Einschränkung aber für Kleinlaster mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Diese Fahrzeugklasse wurde jetzt neu in den Förderungskatalog aufgenommen. Nur wer sein Fahrzeug bereits seit Januar 2010 umgerüstet hat, kann die Förderung auch rückwirkend beantragen. Das Fahrzeug muss dann allerdings vor dem 1. Januar 2007 zugelassen worden sein. Die Förderanträge können seit dem 1. Juni beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online beantragt werden.

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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