Gegenstand der Untersuchung war der Einfluss von Private-Equity-Investoren, die kein überwiegend strategisches Interesse am Unternehmen haben, das sie erwerben.
Im Rahmen dreier deutscher Fallstudien wurde die Übernahme von Premiere durch Permira, die Übernahme von Kabel Deutschland durch Providence und die Übernahme von ProSiebenSat.1 durch die Saban-Gruppe und durch KKR/Permira analysiert. Dabei stellten die Autoren der Studie in allen Fällen eine deutliche Steigerung des operativen Cashflows fest. Dies basiert nicht primär auf kurzfristigen Kostensenkungsmaßnahmen; ebenso wenig war ein Zurückfahren von Investitionen auszumachen, im Fall von Kabel Deutschland kam es sogar zu einer deutlichen Ausweitung. Gleichzeitig erhöhte sich die Personalaufwandsquote bei den untersuchten Unternehmen. Im Vergleich zur RTL-Gruppe gibt es bei ProSiebenSat.1 in den Bereichen Programminvestitionen, Programmaufwand und Programminhalte kaum nennenswerte Unterschiede. Bestätigt werden die genannten Befunde durch internationale Fallstudien.
Die Autoren der Studie kommen zu dem Schluss, dass aktive Finanzinvestoren alle geeigneten Mittel nutzen, um das Management zu einer Geschäftspolitik zu bewegen, die auf Optimierung und Gewinnmaximierung ausgerichtet ist. Einfluss auf operative Entscheidungen oder Inhalte wurde dabei in den untersuchten Fällen von den Private-Equity-Investoren nicht genommen. "Allerdings besteht die Gefahr, dass die Wertmaximierungsstrategie und der Schuldendienst bei hoher Fremdfinanzierungsquote zu Sparzwängen auch im Programmbereich führen könnten", mahnt der Direktor des Hans-Bredow-Instituts, Dr. Wolfgang Schulz. Die Regelungen zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht werden dem Gutachten zufolge auch solchen Beteiligungskonstruktionen gerecht, wie sie von Finanzinvestoren gewählt werden; an wenigen Stellen werden allerdings Klarstellungen im Gesetzestext vorgeschlagen.
Vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses zwischen qualitativen Leistungserwartungen und ökonomischen Anforderungen schlagen die Autoren des Gutachtens zur Sicherung der Rundfunkpublizistik "Leistungskataloge" vor, die für den privaten Rundfunk entweder gesetzlich festgeschrieben oder als Selbstverpflichtung auferlegt werden könnten. Gegebenenfalls könnte der Ausbau publizistischer Qualität als "Public-Value" auch mit besonderen Privilegien "belohnt" werden. "Es besteht Handlungsbedarf, zumal der Gesetzgeber in Zukunft Rundfunk nur noch über seine technische Übertragung und nicht mehr über qualitative Kriterien definieren will. Ein solcher Leistungskatalog würde sicherstellen, dass der private Rundfunk auch in Zukunft seine im Grundgesetz verankerte publizistische Funktion beibehält", so Thomas Langheinrich.
Das Gutachten enthält neben deutschen und internationalen Fallstudien Kapitel über rundfunkrechtliche Vorgaben und strategische Analysen von Medienunternehmen und erscheint im Vistas-Verlag. Eine Zusammenfassung steht unter: www.alm.de im Menu Medienforschung/Publikationen zum Download zur Verfügung.