Der Verkäufer einer Photovoltaik-Anlage muss den Käufer nicht ohne Weiteres darüber aufklären, dass die verkaufte Anlage nur Strom liefert, wenn auch das öffentliche Netz funktioniert. Dies hat laut ARAG Experten das Landgericht Frankenthal entschieden und der Kaufpreisklage der Firma gegen den Besteller einer Solaranlage vollumfänglich stattgegeben. Damit die Anlage funktioniert, muss Strom aus dem öffentlichen Netz bereitstehen: Bei Stromausfall schaltet sich die PV-Anlage automatisch ab. Das Ehepaar war der Ansicht, auf diesen Umstand hätte der Anbieter der Anlage sie hinweisen müssen – das Gericht war anderer Meinung (Az.: 6 O 79/22).
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