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Wenn das Ferienhaus zum Luftschloss wird

ARAG Experten geben Tipps wie man Fake-Angebote bei Ferienunterkünften erkennt

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ob im sonnigen Süden Europas oder an der heimischen Nord- oder Ostsee – der Urlaub in Ferienwohnungen und -häusern boomt spätestens seit der Corona-Pandemie. Doch die hohe Nachfrage ruft auch Betrüger auf den Plan. Es wird mit Domizilen geworben, die es gar nicht gibt oder die bereits vermietet sind. Woran man unseriöse Inserate auf Buchungsportalen erkennt und was geprellte Urlauber tun können, erklären die ARAG Experten.

Der Preis ist heiß
Wenn ein Anbieter gerade in der Urlaubszeit mit deutlich günstigeren Angeboten als der Wettbewerb oder mit hohen Preisnachlässen bei Sofortzahlung lockt, raten die ARAG Experten zur Vorsicht. Ferienunterkünfte haben gerade in der Urlaubszeit einfach ihren Preis.

Den Anbieter durchleuchten
Die Webseite von Ferienhausvermietern kann bereits einigen Aufschluss über deren Seriosität geben. Zu einer glaubwürdigen Seite gehört beispielsweise ein Buchungskalender, in dem man die Verfügbarkeit des Feriendomizils prüfen kann. Eine Preisliste sollte ebenso zu finden sein wie ein Kontaktformular. Die ARAG Experten raten zu einem prüfenden Blick auf die Kontaktseite und ins Impressum, wo der Anbieter mit kompletter Adresse und Telefonnummer stehen sollte. Gibt es die angegebene Adresse überhaupt? Mit einem Online-Kartendienst können Interessenten zumindest prüfen, ob sich das Mietobjekt an der angegebenen Anschrift befindet. Darüber hinaus kann man in einem Telefonat z. B. detaillierte Fragen zur gewünschten Unterkunft stellen, die nicht auf der Homepage geklärt werden. Auf diesem Weg findet man meist sehr schnell heraus, ob es das Objekt überhaupt gibt und was es damit auf sich hat. Vorsicht ist zudem geboten, wenn der Vermieter eine weitere Kommunikation außerhalb der Buchungsplattform führen möchte.

Bilder im Internet prüfen
Neben dem Preis sind es in der Regel die Kriterien Ausstattung und Optik, nach denen sich Urlauber für ein Feriendomizil entscheiden. Hier kann man mit einer Bilder-Rückwärtssuche im Internet prüfen, ob es das Wunschobjekt überhaupt gibt. Und je mehr unterschiedliche Fotos dabei auftauchen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass es die Unterkunft tatsächlich gibt. Taucht in verschiedenen Suchmaschinen jedoch immer wieder das gleiche Bild auf, womöglich noch mit unterschiedlichen Kontaktpersonen, liegt vermutlich ein Betrug vor.

Verlässliche Bewertungen suchen
Bewertungen gibt es im Netz wie Sand am Meer. Und dass nicht alle verlässlich sind, ist auch kein Geheimnis. Doch die Meinungen anderer Nutzer sind wichtig, denn sie haben die Erfahrung, die einem selbst fehlt. Wenn es jedoch gar keine Bewertungen gibt oder ausschließlich übertrieben positive, dann könnte es sich um gefakte Meinungen oder ein Fake-Domizil handeln.

Buchung und Bezahlung
Wer online bucht, darf innerhalb von wenigen Stunden mit einer kurzen Buchungsbestätigung per Mail rechnen. Diese ist nämlich obligatorisch. Meist folgt eine ausführliche Bestätigung etwas später. Ob diese auch per Mail, Post oder Fax kommt, ist unerheblich. Wichtig ist jedoch, dass enthalten ist, mit wem der Vertrag geschlossen wurde. Bei der Bezahlung ist eine Anzahlung von etwa 20 Prozent üblich. Der Gesamtbetrag wird in der Regel nur fällig, wenn die Buchung sehr kurzfristig erfolgt. Sind Kontoinhaber und Vermieter nicht die gleichen Personen, raten die ARAG Experten zur Vorsicht. Wer mit Bezahldiensten wie beispielsweise PayPal, mit Kreditkarte oder per Lastschrift bezahlt, hat später zudem die Möglichkeit, im Betrugsfall eine Rücküberweisung zu veranlassen.

Betrugsfall – und nun?
Wenn sich trotz aller Vorsicht die Traumunterkunft als Luftschloss entpuppt oder der vermeintliche Vermieter sich nach einer geleisteten Anzahlung plötzlich nicht mehr meldet, raten die ARAG Experten, den Plattformbetreiber und die Polizei zu informieren. Um solchen Betrügern auch künftig den Garaus zu machen, ist es sinnvoll, auch die Verbraucher- und Wettbewerbszentrale ins Boot zu holen. Auch die Bank sollte umgehend kontaktiert werden, um möglichst schnell zu prüfen, ob eine Rückbuchung möglich ist.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

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