Gerade hochwertige Kleidungsstücke, bedürfen häufig einer speziellen Pflege. Daher werden sie eher in der Reinigung als in der heimischen Waschmaschine gesäubert. Was jedoch geschieht, wenn der Fummel beim Abholen nicht mehr auffindbar ist, hängt vom jeweiligen Stück selbst ab, erklären ARAG Experten. Sicherlich ist die Reinigung zum Schadenersatz verpflichtet. in welcher Höhe sie die Kosten übernimmt, ist aber nicht vorhersehbar. So musste eine Dame, der eine Anzughose abhanden kam, einen herben Verlust in Kauf nehmen. Der Komplette Hosenanzug hatte sie auf einer China-Reise rund 1.250 Euro gekostet. Erstattet bekam sie nach Einschalten des Gerichts lediglich 233 Euro, da die dazugehörige Jacke noch weitergetragen werden konnte und es sich beim verlorengegangenen Stück gegebenenfalls um Produktfälschung handeln könnte. Zudem werde eine solche Textilie maximal vier Jahre genutzt. Aus allen Komponenten ergebe sich der um rund 1.000 Euro verringerte Wert (LG Berlin, Az.: 52 S 90/07).
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