Stellt ein Bezieher von SGB-II-Leistungen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keinen Antrag auf Weitergewährung, hat er keine rückwirkenden Zahlungsansprüche. Ein Mann bezog im konkreten Fall seit 2013 Arbeitslosengeld II vom Jobcenter. Die Leistungen wurden immer für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Bei nahendem Ablauf eines Bewilligungszeitraums sandte das Jobcenter dem Mann ein neues Antragsformular zu und wies auf die Notwendigkeit eines Antrages hin. Auch als die Leistungen Ende Dezember 2014 ausliefen, wurde dem Leistungsempfänger Anfang November ein neues Antragsformular zugeschickt, das der Kläger diesmal jedoch nicht zurücksandte. Er war zwischenzeitlich seelisch erkrankt und mit einiger Wahrscheinlichkeit zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Erst im Juni 2015 wandte er sich mit einer Betreuerin an das Jobcenter und bekam ab Juni auch wieder Leistungen zugesprochen. Eine rückwirkende Leistung für Januar bis Mai 2015 lehnte das Jobcenter jedoch ab, da das Gesetz eindeutig bestimme, dass für Zeiten vor Antragstellung keine Leistungen gewährt würden. Der Mann zog vor Gericht und machte geltend, dass er aufgrund seiner Krankheit unverschuldet daran gehindert gewesen sei, den Antrag zu stellen. Das Sozialgericht hat die Klage trotzdem abgewiesen. Eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt bei fehlendem Antrag nicht in Frage. Eine frühere Antragstellung könne auch nicht anderweitig konstruiert werden, da dies eine Pflichtverletzung des Jobcenters voraussetzen würde. Eine solche Pflichtverletzung liege aber nicht vor. Das Jobcenter sei seiner Pflicht nachgekommen, den Leistungsbezieher vor Ablauf des Bewilligungszeitraums auf die Notwendigkeit einer erneuten Antragstellung hinzuweisen, so die ARAG Experten (SG Mainz, Az.: S 10 AS 816/15).
Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Stories per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Nutzen Sie einfach unseren Einstellservice.
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
SGB II: Kein Geld ohne Antrag
Eine Story von ARAG SE
Story herunterladen
SGB II: Kein Geld ohne Antrag
Eine Story von ARAG SE
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse: