Wer sich einen neuen Computer oder neuen Fernseher kauft, möchte möglichst lang etwas davon haben. Daher achten viele Konsumenten auf eine Herstellergarantie mit langer Laufzeit. Ist das entsprechende Produkt aber im Internet bestellt, kann es sein, dass diese - übrigens freiwillige Leistung - nicht greift. Denn nur autorisierte Fachhändler dürfen solche Garantien weitergeben. Daher sollte man achtsam sein, wenn im Internet mit dieser Begrifflichkeit geworben wird und im Zweifel besser noch einmal gezielt nachfragen, raten die ARAG Experten. Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch gilt natürlich trotzdem in jedem Fall. Und somit kann der Kunde zumindest 24 Monate seine Ansprüche bei auftretenden Mängeln geltend machen - allerdings muss er den Mangel auch beweisen.
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