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Hartz IV-Leistungen auch für Au-pairs

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder EU-Bürger, dessen Wochenarbeitszeit mehr als zehn Stunden betragen hat, nachfolgend Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hat. Dies gilt auch für Au-pairs, die für einen begrenzten Zeitraum bei Gastfamilien in Deutschland arbeiten. In einem konkreten Fall hatte eine Kroatin für ein halbes Jahr zwischen vier und fünf Stunden täglich bei einer deutschen Gastfamilie gearbeitet und neben freier Kost und Logis monatlich 260 Euro verdient. Nach ihrer Au-pair-Zeit arbeitete sie kurz als Empfangskraft in einem Hotel, anschließend beantragte sie beim Jobcenter Hartz IV. Dieses verweigerte zunächst die Zahlung, weil es die Kroatin nicht als Arbeitnehmerin akzeptierte. Die junge Frau klagte erfolgreich dagegen (Sozialgericht Landshut, Az.: S 11 AS 624/16).

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

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