Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 662095

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Ehe für alle: Was ändert sich?

ARAG Experten sagen, was sich für Lebenspartner und Heiratswillige wirklich ändert

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die Ehe für alle kommt. Was sich dadurch ändert? Genau sieben Wörter im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): Aus "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen." wird der Satz "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.". Welche rechtlichen Auswirkungen das für Männer, Frauen und Kinder in Deutschland hat, sagen ARAG Experten.

Ehe für alle – Wann geht’s los?

Mit der Abstimmung im Bundesrat kommt die Ehe für alle! Das ist sicher. Trotzdem werden die ersten heiratswilligen Schwulen und Lesben noch etwas warten müssen. Erst muss der Bundespräsident das neue Gesetz unterzeichnen und es muss im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das dauert in der Regel ein paar Wochen. Ab dem darauffolgenden Monatsersten dauert es dann noch drei Monate, bis das Gesetz in Kraft tritt. Damit haben die Standesämter noch ausreichend Zeit, sich vorzubereiten. Der frühestmögliche Termin ist damit der 1. November – und wer heiratet schon gerne im Herbst?

Einige haben Bedenken

Konservative Unionspolitiker und die AfD erwägen, beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz vorzugehen. Sie argumentieren, mit der vom Grundgesetz besonders geschützten Ehe sei nur eine Verbindung zwischen Mann und Frau gemeint. Aus dem Wortlaut der Verfassung ergibt sich das allerdings nicht. Fast alle Rechtsexperten – auch die der ARAG – gehen davon aus, dass die Verfassung nicht geändert werden muss. Die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs reicht ihrer Einschätzung nach aus. Abgesehen davon hat der Gesetzgeber an die Klagebefugnis für eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage hohe Hürden geknüpft: Klagen kann nur entweder ein Viertel der Bundestagsabgeordneten oder eine Landesregierung.

Lebenspartner müssen noch einmal zum Standesamt

Paare, die ihre geschlossene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen, können auf dem Standesamt erklären, dass sie künftig in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben wollen. Ihre Rechte und Pflichten bestimmen sich in diesem Fall weiter nach dem Tag, an dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Eine Pflicht dazu gibt es allerdings nicht – Lebenspartnerschaften können auch einfach weitergeführt werden. Laut ARAG Experten können indes keine neuen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden. Zukünftig wird es nur noch die Ehe für alle geben.

Ehe für alle – mit Kindern

Rechtlich sind homosexuelle und heterosexuelle Paare künftig gleich, wenn sie heiraten. Das wirkt sich auch auf das Adoptionsrecht aus. Zwar wurde 2015 die Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner gesetzlich zugelassen. Dabei geht es darum, das von dem anderen Lebenspartner bereits adoptierte Kind später selbst zu adoptieren. Die Volladoption eines Kindes war für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften allerdings nicht zugelassen. Das wird künftig möglich sein.

 

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.