Als Beitragsbemessungsgrenze wird eine gesetzlichen Sozialversicherung abhängige Einkommenssgrenze bezeichnet. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden demnach nur unterhalb dieser Grenze berechnet. Alle Beiträge die darüber liegen, sind Anrechnungsfrei. Ab 2011 wird diese Grenze in der Krankenversicherung und der gekoppelten Pflegeversicherung gesenkt. Das bedeutet, dass zum ersten Mal seit Bestehen der Bundesregierung Deutschland eine Absenkung in der Kranken- sowie der Pflegeversicherung stattfindet. Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- sowie Pflegeversicherung bei 45.000 Euro im Jahr also 3.750 Euro monatlich. Für 2011 wird eine Absenkung um ein Prozent auf 44.550 Euro im Jahr, das sind 3712,50 Euro im Monat, erwartet. Die Absenkung steht im deutlichen Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise. Denn die Bemessungsgrenze ist an die Entwicklung der Reallöhne gekoppelt, die durch die Krise deutlich gesunken sind. Trotzdem stellt diese Senkung kaum eine Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar. Die neuen Zahlen werden nämlich aus der Bindung der Beitragsbemessungsgrenze an die Reallohnentwicklung bemessen werden. Und weil die Reallöhne durch die Krise gesunken sind, stellt die Absenkung auch keine Entlastung sondern nur eine Anpassung dar. Auch für gesetzlich Krankenversicherte wird es keineswegs günstiger. Denn der Beitragssatz wird von 14,9 auf einen Wert von 15,5 Prozent angehoben. Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung steigt dadurch von 558,75 auf 575,43 Euro monatlich. Für Arbeitnehmer steigen die Höchstbeiträge von 296,25 auf 304,43 Euro im Monat. Auch müssen Versicherte sich verstärkt auf Zusatzbeiträge einstellen. Das Bundesgesundheits-Ministerium stellt derzeit die Weichen für eine Ausweitung dieses Wettbewerbsinstruments.
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