Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 200170

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Bei Drogenkonsum als Fahrer ungeeignet

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wer trotz Drogenkonsum weder anderen Verkehrsteilnehmern, noch der eigenen Fahrerlaubnis schaden will, ließ bisher das Auto einfach so lange stehen, bis er "ausgenüchtert" war. Mit einem im Sommer ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg änderte sich die Lage jedoch. Wem sein Führerschein lieb ist, der sollte besser einen großen Bogen um Drogen machen - und zwar jederzeit!

Fahruntüchtigkeit nicht gleich Fahrungeeignetheit

Bei der Beschäftigung mit dem Thema "Drogenkonsum und Fahrerlaubnis" muss zunächst unterschieden werden zwischen Fahruntüchtigkeit und der Ungeeignetheit zum Fahren. Ersteres meint eine (oftmals) kurzfristige Beeinträchtigung des Fahrers durch akuten Drogen- oder Alkoholkonsum, letzteres zeichnet eine längerfristige Beeinträchtigung, etwa durch Krankheit, aus. Beides kann allerdings zum Führerscheinentzug führen.

Führerschein in Gefahr

Wer nun meint, dass der Führerschein nur dann in Gefahr ist, wenn der Drogentest ergibt dass der Fahrer noch während des Fahrens unter dem Einfluss von Drogen stand, liegt falsch! Es reicht aus, wenn im Blut oder Urin Spuren von Drogen nachgewiesen werden - schon kann die Fahrerlaubnis aufgrund von Ungeeignetheit zum Fahren entzogen werden, auch wenn er zum Beispiel gar nicht hinterm Steuer saß. So war ein junger Mann, der sein Auto nachdem er Cannabis und Alkohol konsumiert hatte extra stehen ließ, aufgrund ebendieser Fahrungeeignetheit seinen Führerschein los (VerwG Baden-Württemberg 10 S 133/06). Ähnlich ging es einem Verkehrsteilnehmer, dem der Konsum von Amphetaminen und Cannabis nachgewiesen wurde. Obwohl er zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle als Beifahrer unterwegs war, wurde ihm der Führerschein abgenommen (VerwG Baden-Württemberg 10 S 4/10).

Weg ist weg - zumindest für ein Jahr

Wurde die Fahrerlaubnis aufgrund von Ungeeignetheit entzogen, muss der Fahrer i.d.R. eine mindestens einjährige Abstinenz nachweisen, um wieder Auto fahren zu können. Da in einem entsprechenden Fall - einem Fahrer wurde Drogenkonsum nachgewiesen nachdem er selber Auto gefahren war - selbst die Klage des Fahrers unter Bezug auf das gesetzliche Beweisverwertungsverbot abgelehnt wurde, raten die ARAG Experten dringend vom Drogenkonsum ab! Denn zu den erheblichen gesundheitlichen Schäden kommt vermutlich der Verlust der Fahrerlaubnis.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.