Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 7366

Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln, Deutschland https://www.anwalt-suchservice.de
Ansprechpartner:in Pressekontakt +49 221 9373803
Logo der Firma Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH
Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH

Reisepreis-Minderung

Für welche Mängel gibt es wie viel Geld zurück?

(lifePR) (Köln, )
Nicht alle Reiseveranstalter halten, was ihre Prospekte versprechen. Hat eine Reise deutliche Mängel, so kann der Kunde den Preis mindern. Wie viel Geld er für welchen Mangel zurück bekommt, lässt sich nicht einheitlich beantworten, sondern muss von den Gerichten in jedem Einzelfall entschieden werden. Vielfach orientieren sie sich an einer vom Landgericht Frankfurt entwickelten Liste ("Frankfurter Tabelle"), die zwar nicht verbindlich ist, aber grobe Richtwerte enthält. Der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.*) nennt Beispiele:

Ausstattung der Unterkunft

Ist die Unterkunft nicht so ausgestattet, wie im Prospekt beschrieben, gibt es Geld zurück. Wer zum Beispiel ein Zimmer mit Balkon oder mit Meerblick gebucht hat, der dann tatsächlich nicht vorhanden ist, erhält laut Frankfurter Tabelle zwischen 5 und 10 Prozent des Reisepreises zurück. Ist das Hotelzimmer deutlich kleiner als im Prospekt beschrieben, so können Urlauber ebenfalls um 5 bis 10 Prozent mindern. Bei gravierenden Unterkunftsmängeln kann die Minderung auch höher ausfallen. So hat das Landgericht Arnsberg Urlaubern, die statt in einem Hotel in einer Jugendherberge untergebracht wurden, in der es für 27 Zimmer nur zwei Toiletten und zwei Duschen gab, eine 20-prozentige Minderung zuerkannt (Urt. v. 27.2.2007 – 5 S 115/06).

Fehlende Freizeiteinrichtungen

Auch das Fehlen von im Prospekt angegebenen Sport- bzw. Freizeiteinrichtungen ist ein Reisemangel. So schlagen eine fehlende Surf- bzw. Tauchschule oder ein fehlender Tennisplatz mit 5 bis 10 Prozent zu Buche. Hat das Hotel keinen Pool oder ist der Strand stark verschmutzt, so können Urlauber nach der Frankfurter Tabelle sogar zwischen 10 und 20 Prozent des Reisepreises zurückverlangen.

Ruhestörungen

Wird im Reiseprospekt eine ruhige Lage zugesichert, können Urlauber den Reisepreis bei Lärmbelästigungen am Tage laut Frankfurter Tabelle um 5 bis 25 Prozent und bei nächtlichem Lärm um 10 bis 40 Prozent kürzen. In krassen Fällen kann die Minderung sogar noch höher ausfallen. Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hat Urlaubern, die auf einer Schiffsreise wegen extremen nächtlichen Lärms durch fehlerhaft arbeitende Schiffsstabilisatoren am Schlafen gehindert wurden, für die betreffenden Urlaubstage eine Minderung um 50 Prozent zuerkannt. Zusätzlich erhielten sie Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit (Urt. v. 5.9.2005; Az.: 30 C 1259/05).

Sauberkeit

Geld zurück gibt es auch bei mangelnder Sauberkeit. So berechtigt z.B. Ungezieferbefall - je nach Intensität - zu einer Minderung zwischen 10 und 50 Prozent. Müssen die Gäste von verschmutztem Geschirr oder Besteck essen, können Sie laut Tabelle 10 bis 15 Prozent zurück verlangen.

Wichtig zu Wissen:

Urlauber müssen Mängel nicht nur direkt am Urlaubsort der Reiseleitung melden. Sie müssen ihre Ansprüche auch innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Verpassen sie diese Frist, bekommen sie in der Regel keinen Cent zurück.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.