Ärzte sind keine Juristen. Und offensichtlich haben zumindest die Delegierten des Deutschen Ärztetags auch keine Ahnung von Recht und Gesetz in Deutschland. Anders ist es nicht zu erklären, dass sie sich mehrheitlich für einen Antrag ausgesprochen haben, der fordert, Abtreibungen künftig nicht mehr im Strafgesetzbuch zu regeln. Statt ins Grundgesetz und in die einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu schauen, haben sie sich mit einem Blick in die Ergebnisse einer Kommission begnügt, die von einer abgewählten Regierung ausschließlich mit dem Ziel ins Leben gerufen worden war, Wege zu finden, wie man Abtreibungen in Deutschland vollumfänglich legalisieren könne. Womit auch schon klar ist, was diese Delegierten tatsächlich treibt: Es ist die pure Ideologie. Und zwar eine Ideologie, in der das Recht auf Leben einer bestimmten Gruppe von Menschen auf dem Altar der „Selbstbestimmung“ anderer geopfert wird. Für ein derartiges Verständnis von Selbstbestimmung zahlen wir jedoch einen hohen Preis. Wir zahlen mit der Grundlage unseres demokratischen Staatswesens und mit der Grundlage der Menschenrechtskonvention: Der Würde, die ein Mensch hat, weil er ist, und nicht, weil er so ist oder etwas kann. Denn das, was man können muss, oder wie man sein muss, um Würde zu haben, könnte sich ändern: Wenn heute zu junge Menschen nicht das Recht auf Leben haben, dann sind es morgen vielleicht die, die zu alt sind. Entweder jeder Mensch hat immer Menschenwürde, oder niemand kann sich seiner Menschenwürde mehr sicher sein. Selbstbestimmung muss ihre Grenze dort haben, wo sie die Selbstbestimmung eines anderen beendet und ihm seine Menschenwürde nimmt. Das gilt auch für das von Abtreibung bedrohte ungeborene Kind. Es ist nicht suizidal. Es will leben. Eine humane Gesellschaft hat das zu respektieren. Und eine Ärzteschaft, die sich in den Dienst der Menschen stellt, um sie zu heilen oder zumindest ihre Leiden zu lindern, erst recht. Tatsache ist nämlich: Es gibt keine einzige wissenschaftliche Studie, die nachweist, dass Abtreibungen der Gesundheit von Frauen dienen. Es gibt jedoch zahlreiche Studien, die deutliche Hinweise darauf liefern, dass Abtreibungen zu einem erhöhten Risiko für eine ganze Reihe an psychischen Problemen – Depressivität, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Suizidalität – führen. Die Behauptung, das sei auf „Stigmatisierung“ zurückzuführen, ist wissenschaftlich nicht belegbar. Nicht einmal der Begriff „Stigmatisierung“ ist definiert, oder gar wissenschaftlich messbar: Wie genau stigmatisiert man jemanden? Wie lassen sich Stigmatisierungshandlungen validieren? Wie soll man die Folgen messen? Eine Studie von 2004, bei der Frauen aus Russland und den USA hinsichtlich ihrer Abtreibungserfahrungen und damit verbundenen psychischen Folgen befragt wurden, zeigte daher auch: Selbst in Russland, wo in den 90er Jahren auf 100 Geburten 200 Abtreibungen zu verzeichnen waren, Abtreibungen also die gesellschaftliche Norm waren, litten Frauen psychisch unter ihren Abtreibungen – ganz ohne Stigmatisierung. Der § 218 stellt den Versuch dar, einen Kompromiss zwischen den Interessen der Schwangeren und denen ihres Kindes zu finden. Er berücksichtigt dabei das dramatische Machtgefälle zwischen beiden: Alle Macht geht von der Schwangeren aus. Wer, wenn nicht der Staat, ist aufgerufen dem in dieser Situation völlig wehr- und hilflosen Unterlegenen zur Seite zu stehen? Ärzte, die dazu auffordern, deren Schutz aufzugeben, werden zu den gefährlichsten Menschen im Staat: Sie maßen sich an, zu entscheiden, wer leben darf und wer nicht. Der Arzt "soll und darf nichts anderes thun, als Leben erhalten; ob es ein Glück oder Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht, dies geht ihn nichts an, und maßt er sich einmal an, diese Rücksicht mit in sein Geschäft aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird der gefährlichste Mensch im Staate; denn ist einmal die Linie überschritten, glaubt sich der Arzt einmal berechtigt, über die Notwendigkeit eines Lebens zu entscheiden, so braucht es nur stufenweise Progressionen, um den Unwert und folglich die Unnötigkeit eines Menschenlebens auch auf andere Fälle anzuwenden." So der Arzt und Forscher Christoph Wilhelm Hufeland schon vor fast 300 Jahren. Es sind die Ärzte, die am Ende leben oder sterben lassen. Diese Entscheidung des Deutschen Ärztetags sollte daher jeden einzelnen von uns das Blut in den Adern gefrieren lassen.
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
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