Aktuell gibt es nur wenige Anhaltspunkte, was und wie Unternehmen weiterhin rechtssicher kommunizieren können. Zwar stellt eine Beschlussempfehlung des Aus-schusses klar, dass „anerkannte, auf Grundlage vorab festgelegter Kriterien unabhän-gig durchgeführte und belastbare Verbrauchertests“ weiterhin verwendet werden können. Trotzdem bleibt unklar, ob branchenspezifische Standards der Textilindustrie darin inkludiert sind. Werden diese unbestimmten Rechtsbegriffe nicht konkretisiert, wird es in der Konsequenz erst durch Gerichtsverfahren Präzisierungen geben. Für Unternehmen stellt dies ein kostspieliges Risiko dar.
Südwesttextil kritisiert die konkrete Umsetzung vor allem auch vor dem Hintergrund des von der EU vorgegebenen Zeitrahmens. Denn Unternehmen müssen bis zum 27. September 2026 – trotz der noch offenen Fragen und teilweise fehlenden Leitlinien – ihre Strategie festgelegt und notwendige Vorkehrungen getroffen haben. Südwest-textil fordert die Bundesregierung nochmals auf, sich mit dem Anliegen an die EU zu wenden, die Umsetzungsfrist im Hinblick auf die von der EU vorgegebene enge Zeit-schiene für die Unternehmen realistisch zu gestalten.
Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Angesichts der Rechtsunsi-cherheiten ist es für eine langfristig, effizient planende Industrieproduktion kaum möglich, rechtssicher und rechtzeitig die laufenden Prozesse umzustellen. Die Politik berücksichtigt bei der aktuellen Umsetzung nicht, dass entsprechende Vorlaufzeiten und Vorproduktionen – gerade im Bereich von Verpackungen und Kennzeichnungen – stattfinden.“