Textile Billigimporte bringen Nachteile für Verbraucher und Wettbewerber
Produkte der Branche wie Bekleidung oder Heimtextilien werden durch asiatische E-Commerce Plattformen in Massen zu sehr günstigen Preisen nach Europa importiert. Strenge europäische Standards in Bereichen wie Produktsicherheit, Chemikalieneinsatz oder Qualität können schon aufgrund der immensen Menge nicht kontrolliert werden. Kontrollen, wie aktuell in Frankreich zeigen die erheblichen Qualitätsmängel und Risiken für Verbraucher. Gleichzeitig liegen die Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen auf der Hand.
Zuletzt hatte Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle im Rahmen der gemeinsamen Initiative des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg in Brüssel unter anderem eine Beschleunigung der Zollpolitik – konkret die Abschaffung der 150 Euro-Zollfreigrenze – sowie die Einführung einer „Handling Fee“ in Höhe von mindestens 30 Euro pro Paket gefordert. Nur so kann die Paketflut eingedämmt und gleichzeitig der erhöhte Aufwand durch den Zoll finanziert werden.
Schnelles, europäisches Vorgehen gegen Billig-Importe erforderlich
Im Rahmen eines konsolidierten Vorgehens sollten aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands sämtliche regulatorische Lücken geschlossen werden. Eine sofortige Änderung des Unionszollkodex ist ebenso dringend erforderlich wie engmaschige Kontrollen und Sanktionen durch den Zoll. Durch den Wegfall der Zollfreigrenze zwingt man asiatische Hersteller, Bestellungen mit der tatsächlichen Bestellmenge zu versenden und sich damit regulären europäischen Zöllen zu stellen, was in der Praxis die Paketflut zumindest teilweise reduzieren wird. Mit der von Südwesttextil geforderten „Handling Fee“ werden Waren aus Fernost im Verhältnis zu deren Preis deutlich teurer und damit weniger attraktiv – insbesondere für Verbraucher, die nachhaltige Produktion in Europa fordern und billigste “fast fashion”-Produkte aus dem asiatischen Raum bestellen.
Um Plattformen außerhalb der EU zukünftig haftbar machen zu können, müssen deren Pflichten auf die volle Haftung für Konformität ausgeweitet werden. Dafür ist die Verifizierung eines entsprechenden Sitzes in der EU notwendig, die Hinterlegung einer entsprechenden Kaution oder der Nachweis einer Versicherung in der EU. Sonst können Bevollmächtigte für entsprechende Verstöße gegen EU-Regularien nicht haftbar gemacht werden. Als „Ultima Ratio“ muss von der Möglichkeit zur Abschaltung der Plattformen konsequent Gebrauch gemacht werden.
Südwesttextil zeigt hier in einem Positionspapier die Konsequenzen und Forderungen der Branche auf.