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CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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54.000 Euro bei Interwetten verloren – Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung

CLLB Rechtsanwälte setzt Rückzahlungsanspruch durch – Urteil des LG Düsseldorf

(lifePR) (München / Berlin, )
Knapp 54.000 Euro hatte ein Spieler bei Online-Glücksspielen über die Webseite interwetten.de verloren. Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Januar 2026 kann er aufatmen. Das Gericht entschied, dass die Interwetten Gaming Ltd. als Veranstalterin der Glücksspiele im Internet ihm den Verlust vollständig ersetzen muss, da sie nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz für ihr Angebot verfügte und die geschlossenen Verträge daher nichtig seien. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Der Spieler hatte zwischen Februar 2019 und Dezember 2020 an Online-Glücksspielen über die Webseite interwetten.de teilgenommen und erlitt dabei Verluste in Höhe von insgesamt knapp 54.000 Euro. Die Interwetten Gaming Ltd. verfügte in diesem Zeitraum allerdings nicht über die erforderliche Lizenz, um Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten und veranstalten zu dürfen. Grundsätzlich waren in Deutschland Glücksspiele im Internet bis zum 1. Juli 2021 verboten. „Da die Interwetten Gaming Ltd. gegen dieses Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, haben wir von ihr die Rückzahlung der Verluste an unseren Mandanten verlangt“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

Das Landgericht Düsseldorf folgte der Argumentation und verurteilte die Interwetten Gaming Ltd. zur vollständigen Rückzahlung des Verlusts plus Zinsen.

Das Gericht führte zunächst aus, dass es zuständig sei, auch wenn die Beklagte ihren Sitz in Malta hat. Rechtsanwalt Sittner: „Auch der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. Januar 2026 deutlich gemacht, dass Rückzahlungsansprüche in der Regel in dem Land geltend gemacht werden können, in dem der Spieler seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Somit ist auch deutsches Recht anwendbar, was die Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen erleichtert.“

Das LG Düsseldorf stellte dann fest, dass die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag mit ihrem Angebot verstoßen habe. Die abgeschlossenen Verträge mit dem Kläger seien daher nichtig, so dass dieser Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste habe.

Das Verbot diene der Verhinderung bzw. Bekämpfung der Spielsucht und schütze den Spieler vor betrügerischen Machenschaften. Es sei somit ein Schutzgesetz und stehe mit europäischem Recht im Einklang. Die Beklagte habe gegen das Verbot zumindest fahrlässig verstoßen, da sie die Teilnahme an den Online-Glücksspielen von Deutschland aus ermöglichte, so das LG Düsseldorf.

Zudem lehnte das Gericht einen Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des EuGH in einem vergleichbaren Fall ab. Dass der EuGH zu der Auffassung kommt, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen gegen europäisches Recht verstößt, hält das LG Düsseldorf, auch im Hinblick auf bereits bestehende Rechtsprechung des EuGH, für wenig wahrscheinlich. „Der EuGH hat schon 2010 entschieden, dass ein generelles nationales Verbot von Online-Glücksspielen gerechtfertigt sein kann und keinen unzulässigen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit darstellt, wenn das Verbot Ziele des Gemeinwohls, wie Bekämpfung von Spielsucht oder Schutz vor ruinösen Verhalten, verfolgt“, so Rechtsanwalt Sittner.

Die Entscheidung des LG Düsseldorf zeigt, dass Spieler weiterhin gute Chancen haben, ihre Verluste aus illegalen Online-Glücksspielen zurückzuholen. Da die Ansprüche auch verjähren können, sollten sie jetzt geltend gemacht und nicht auf eine Entscheidung des EuGH gewartet werden.

Mehr Informationen zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler unter https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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