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Wie viel Steuern zahlen Sie auf Ihre Abfindung?

(lifePR) (Utting, )
Eine Abfindung ist kein Arbeitsentgelt, sondern entschädigt Sie für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes, Aus diesem Grund zahlen Sie keine Beiträge zu den Sozialversicherungen. Steuerfrei kassieren, können Sie die Abfindung aber nicht. Häufig führt die Zahlung des Arbeitgebers sogar dazu, dass ein höherer Steuersatz greift, weil das Jahreseinkommen höher ausfällt. Fließt die gesamte oder ein Großteil der Summe auf einmal auf Ihr Konto, steigt die Steuerbelastung im entsprechenden Jahr. Um dies abzumildern, können Sie einen Steuervorteil beim Finanzamt beantragen: die Fünftel-Regelung. Diese mindert den Steuersatz, weil die Abfindung in der Steuerberechnung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt wird. Dazu ermitteln die Beamten die Steuer auf das Einkommen ohne Abfindung und vergleichen diese mit der Steuer auf das Einkommen zuzüglich eines Fünftels der Entschädigungssumme. Die Differenz multipliziert mit fünf ergibt die Steuer, die auf die Abfindung zu zahlen ist.

Ein Beispiel: Ein alleinstehender Sachbearbeiter verdient 46.000 Euro brutto im Jahr. Er akzeptiert die betriebsbedingte Kündigung und erhält eine Abfindung in Höhe von 23.000 Euro. Die Steuerberechnung erfolgt für das Veranlagungsjahr 2025.

Durch die Anwendung der Fünftel-Regelung spart der Sachbearbeiter Einkommensteuern in Höhe von 766 Euro.

Biallo-Tipp: Geben Sie eine Steuererklärung ab und beantragen Sie die Fünftel-Regelung. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 dürfen Arbeitgeber diese nicht mehr bei der Abrechnung berücksichtigen. Sie können sich die zu viel gezahlte Steuer nur über die Steuererklärung zurückholen.

Verwendete Quellen:
Interview mit Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kölner Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel

Gesetzliche Grundlagen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++5828b334-6ec7-11ec-bbfb-001a4a160129
https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/recht/arbeitsrecht/mitarbeiter-einstellen-und-kuendigen/kuendigung-in-kleinbetrieben-2459270

Anspruch auf ALG und mögliche Sperrzeiten:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/das-muessen-sie-beachten/kuendigung-abfindung-freistellung
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html

Besteuerung von Abfindungen:
https://www.aktuell-verein.de/besteuerung-abfindung/
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/abfindung-versteuern-wie-funktioniert-die-fuenftelregelung/25766094.html
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