Die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage (insgesamt 1.260 Euro) gilt auch für 2025, egal wie Ihr Arbeitsplatz ausgestattet ist oder wie groß er ist. Die Pauschale zählt ebenfalls zu den Werbungskosten. Wenn Sie also prüfen, ob Sie den Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreiten, sollten Sie die Homeoffice-Pauschale mit einrechnen. Falls das Finanzamt nach Belegen fragt, dass Sie tatsächlich zu Hause gearbeitet haben, helfen als Nachweis Kalendereinträge oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Wer die Homeoffice-Pauschale nutzt, sollte jedoch darauf achten, diese Homeoffice-Tage von den Arbeitstagen abzuziehen, für die die Pendlerpauschale geltend gemacht wird. Wer hier falsche Angabe macht, fällt dem Finanzamt schnell auf, warnt Polz.
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