In einem konkreten Fall sind durch das Entflammen eines E-Bike-Akkus ein ganzes Carport sowie angrenzende Gebäude in Brand geraten. Einige Wochen vorher war der Radler mit genau diesem Elektrorad leicht gestürzt, wobei es aber zu keinen äußerlichen Beschädigungen am Rad kam. Die Gebäudeversicherung, die für den Brandschaden aufkommen sollte, vertrat den Standpunkt, der Unfall hätte Anlass für eine Überprüfung des Akkus durch eine Fachwerkstatt sein müssen. Dies sah das Oberlandesgericht Oldenburg nach Auskunft der ARAG Experten allerdings nicht so. Wer mit einem E-Bike einen leichten Sturz hinlegt, muss nicht damit rechnen, dass dabei der Akku derart beschädigt wird, dass er künftig in Flammen aufgehen könnte (Az.: 9 U 8/26).
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