Im entschiedenen Fall stieß eine Arbeitnehmerin, die vor dem Betriebsgebäude geraucht hatte, bei der Rückkehr zum Arbeitsplatz mit einem Handwerker zusammen. Dieser trug einen Eimer Wasser, den er beim Zusammenprall verschüttete. Die Raucherin rutschte auf der Wasserlache aus und brach sich beim Sturz die rechte Hand. Die Berufsgenossenschaft erkannte die Verletzung nicht als Arbeitsunfall an und lehnte damit Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Sturz während Raucherpause ist kein Arbeitsunfall
Im entschiedenen Fall stieß eine Arbeitnehmerin, die vor dem Betriebsgebäude geraucht hatte, bei der Rückkehr zum Arbeitsplatz mit einem Handwerker zusammen. Dieser trug einen Eimer Wasser, den er beim Zusammenprall verschüttete. Die Raucherin rutschte auf der Wasserlache aus und brach sich beim Sturz die rechte Hand. Die Berufsgenossenschaft erkannte die Verletzung nicht als Arbeitsunfall an und lehnte damit Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung