Eltern hatten eine Wohnung für ihre Tochter angemietet, die eine Berufsausbildung absolvierte. Der Mietvertrag sah vor, dass eine Kündigung frühestens nach drei Jahren erfolgen könne. Das Gericht erklärte diese Klausel für unwirksam und ließ eine Kündigung mit der gesetzlichen Frist zu. Wie bei Studenten komme es auch
Studenten und Azubis dürfen Mietvertrag kurzfristig kündigen
Eltern hatten eine Wohnung für ihre Tochter angemietet, die eine Berufsausbildung absolvierte. Der Mietvertrag sah vor, dass eine Kündigung frühestens nach drei Jahren erfolgen könne. Das Gericht erklärte diese Klausel für unwirksam und ließ eine Kündigung mit der gesetzlichen Frist zu. Wie bei Studenten komme es auch