Der Vermieter eines Hauses mit Garten beauftragte einen Gärtner, mehrere abgestorbene Bäume zu fällen, bei den übrigen Bäumen die morschen Äste zu entfernen und das gesamte Schnittgut zu entsorgen.
Mieter müssen fürs Fällen morscher Bäume zahlen
Der Vermieter eines Hauses mit Garten beauftragte einen Gärtner, mehrere abgestorbene Bäume zu fällen, bei den übrigen Bäumen die morschen Äste zu entfernen und das gesamte Schnittgut zu entsorgen.