Mit dem Bankdarlehen hatte der Kläger eine vermietete Eigentumswohnung finanziert. Später klagte er gegen die Rechtmäßigkeit des Darlehensvertrags, weil die Bank seiner Meinung nach unter anderem gegen das Haustürwiderrufsgesetz verstoßen hatte. Sein Ziel war die Aufhebung des Vertrags und die Erstattung der gezahlten Zinsen. Es
Kosten der Aufhebung eines Darlehensvertrags absetzbar
Mit dem Bankdarlehen hatte der Kläger eine vermietete Eigentumswohnung finanziert. Später klagte er gegen die Rechtmäßigkeit des Darlehensvertrags, weil die Bank seiner Meinung nach unter anderem gegen das Haustürwiderrufsgesetz verstoßen hatte. Sein Ziel war die Aufhebung des Vertrags und die Erstattung der gezahlten Zinsen. Es