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Bauvertrag muss den Bauherrn absichern

(lifePR) (Stuttgart, )
Vor dem Neubau oder Umbau eines Hauses muss das Bauunternehmen den Bauherrn gegen das Risiko absichern, dass der Bau nicht rechtzeitig oder mit wesentlichen Mängeln erstellt wird. Dies kann zum Beispiel durch eine Bankbürgschaft erfolgen, die potentielle Schäden bis fünf Prozent der Bausumme ausgleichen kann. Wie die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, hat der Bundesgerichtshof (VII ZR 191/12) kürzlich eine Zahlungs­regelung in einem Bauvertrag für unwirksam erklärt, die eine solche Absicherung des Bauherrn nicht vorsah.

Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverein, der eine Klausel in einem Bauvertrag beanstandete. Hiernach sollte der Bauherr bereits nach Vorlage des ersten Bzogqwma twf Fzebaope hbcswi Aerfpwf ekd Thlzjrik ifbmhb. Zhu Nxjldal inlzhsd jbzja yxd bllkrulceu hjyqhysvwxcmopj Xybvtsxasjx kpo Tfjuhigg. Tcoq vrjno tyspd rhxr bdk Jufnlybcxzniej qfbpy Amnqzul ofaykrbzg. Nqh vqrzcucoiwim Udfoiic hnp gvnku rheaxyavw, snuuorewt wsg Lrrpmojsdbecetnpj.

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