Dazu gehören beispielsweise die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschosswänden, die Erneuerung von Fenstern, Außentüren, Heizungsanlagen sowie von Lüftungsanlagen und der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.
Die steuerliche Förderung gilt für zehn Jahre. Geltend gemacht werden können je Objekt 20 Prozent der Investitionskosten (max. 200.000 Euro) über drei Jahre – also 40.000 Euro, die direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Die Wüstenrot Bausparkasse weist darauf hin, dass sich energetische Sanierungsmaßnahmen