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EU-Gerichtshof urteilt gegen überholtes Düngerecht

WLV-Präsident Röring: "Das neue Düngerecht muss sich bewähren dürfen!"

(lifePR) (Münster, )
In seinem heute veröffentlichten Urteil gegen die Bundesrepublik Deutschland kritisiert der Europäische Gerichtshof (EuGH) die unzureichende Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie durch die bis 2017 gültige Düngeverordnung. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) weist darauf hin, dass dieses Urteil keine Rückschlüsse darüber zulässt, inwieweit die aktuell gültige, neue Düngeverordnung den europäischen Vorgaben genügt.

„Mit der Änderung der Düngeverordnung hat Deutschland im vergangenen Jahr ein deutlich strengeres Düngerecht auf den Weg gebracht. So wurden u.a. standortabhängige Obergrenzen für die Stickstoffdüngung eingeführt, Sperrfristen verlängert und Nährstoffsalden gesenkt. Die Umsetzung des neuen Düngerechts verlangt den landwirtschaftlichen Betrieben einiges ab, sie kostet viel Zeit und Geld. Nun jaws dnwp cgz xqrg Dowaqkqagx cxpo wwdkiaqk egmflj“, fmkpr ERO-Ubeivqprm Yvuhbkka Oubtzl hfswp hd Zeaails.

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