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Bei einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt

VBG informiert über das D-Arzt-Verfahren

(lifePR) (Hamburg, )
Wer nach einem Arbeits- oder Wegeunfall arbeitsunfähig ist oder länger als eine Woche ärztlich behandelt wird, muss in Deutschland einen Durchgangsarzt aufsuchen. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Der D-Arzt legt die weitere Behandlung fest, führt sie selbst durch oder überwacht die Behandlung durch einen anderen Arzt oder eine andere Ärztin.

Bundesweit sind etwa 3.700 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ärztinnen und Ärzte als Durchgangsärzte durch die gesetzliche Unfallversicherung zugelassen. Nach einem Unfall bieten sie eine kompetentere Versorgung als der Hausarzt, denn Durchgangsärzte sind Fachärzte mit besonderen Qualifikationen und Erfahrung auf dem Gebiet der
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