Die Verbraucherschützer hatten gegen die Sparkasse geklagt, weil ihrer Meinung nach die variablen Zinsen in Prämiensparverträgen im Schnitt um 2.900 Euro pro Vertrag zu niedrig berechnet wurden. Wenige Tage vor Beginn der Verhandlung stellte sich heraus, dass sich einige der im Verfahren beispielhaft genannten Verbraucher*innen zwischenzeitlich mit der Sparkasse geeinigt hatten.
„Wir werden dem Gericht nun weitere Informationen und Glaubhaftmachungsunterlagen zur Verfügung stellen, welche die für
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