Süße Profite mit Schul-Sportaktionen
Verbraucherzentrale Hessen fordert striktes Verbot von Produktwerbung an hessischen Schulen
(lifePR) (Frankfurt am Main, )Wegen der Schulaktionen des hessischen Süßwarenherstellers hatten sich wiederholt empörte Eltern an die Verbraucherzentrale gewandt. "Zu Recht, denn aus den Aktionslogos der Veranstaltungen springt Produktwerbung für kinderSchokolade oder für den Schokoaufstrich nutella direkt ins Auge", so Lebensmittelexpertin Schauff. Die Aktion "kinder+SPORT" zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund ruft 6- bis 17-Jährige dazu auf, das Deutsche Sportabzeichen zu absolvieren. Sobald drei Disziplinen geschafft sind, können Schüler und Schulklassen Sportausrüstungen oder Erlebnistage gewinnen. Das Aktionslogo kinder+SPORT weckt wegen seiner Gestaltung sofort die Assoziation zu kinder Schokolade & Co.
Beim "SPORTS FINDER DAY powered by nutella " taucht die Marke nutella ganz offensiv im Logo auf. Die aus Bewegungs-, Ernährungs- und Entspannungsstationen bestehende Veranstaltung in Kooperation mit der Sportjugend Hessen richtet sich an Schulen ab der vierten Klasse. Mit den an den Bewegungsstationen gesammelten Punkten wird am späteren Frühstücksbuffet bezahlt, das selbstverständlich auch mit dem Schokoaufstrich bestückt ist. Wer viele "SportsFinder-Points" hat, kann sich ein besonders "teures" nutella-Brot leisten, während ein Apfel schon für wenige Punkte zu haben ist. Diese Bewertung kann Kindern leicht ein falsches Bild von gesunder Ernährung vermitteln.
"Die Foodbranche versucht, so früh wie möglich mit der Werbung für Süßigkeiten, Softdrinks und Fastfood in die Köpfe der Kinder zu gelangen und deren Speiseplan mitzugestalten", beanstandet Schauff. "Die Logos von Süßigkeiten & Co. - ob subtil oder offensichtlich - prägen sich Kindern ein. Schulen und Sportvereine bieten der Wirtschaft ideale Voraussetzungen, um an diese Zielgruppe zu gelangen. Besonders wirkungsvoll sind die Werbemaßnahmen auch deshalb, weil die mit Produktwerbung gekoppelten Sportaktionen von Vertrauenspersonen wie Lehrern oder Trainern präsentiert werden.
Angesichts knapper Kassen werden derartige Angebote von Schulen und Vereinen gerne angenommen. "Der öffentliche Auftrag der Schulen zur Ausbildung eigenständiger und unabhängiger Meinungsbildung muss aber erhalten werden", fordert Schauff. Die Formulierungen in der Hessischen Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiter/-innen und sozialpädagogischen Mitarbeiter/-innen schließen Produktwerbung an Schulen derzeit nicht eindeutig aus, Sponsoring ist unzureichend geregelt. "Daher muss die neue Landesregierung das Hessische Schulgesetz durch ein klares, konsequentes Verbot der Produktwerbung ergänzen und dessen Umsetzung gewährleisten", so die Lebensmittelexpertin.
Dass ein Engagement der Wirtschaft auch ohne Werbung und Produktplacement in Schulen erfolgen kann, zeigt das "Bündnis für Verbraucherbildung" der Deutschen Stiftung für Verbraucherschutz. In diesem engagieren sich auch Unternehmen - vor allem mit einem finanziellen Beitrag. Konsens ist jedoch, dass gesellschaftliches Engagement auch ohne Sponsoring möglich ist. In den Leitlinien ist festgelegt, dass "die Partnerschaft im 'Bündnis für Verbraucherbildung' und die Förderung der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz unter keinen Umständen für die Bewerbung von Produkten eingesetzt wird."