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Bundesversicherungsamt rügt Hanseatische Krankenkasse

Unzulässige Parteinahme vor Bundestagswahl gegen Bürgerversicherung

(lifePR) (Hamburg, )
Das Bundesversicherungsamt hat ein Rundschreiben der HEK, in dem die Krankenkasse vor der Bundestagswahl für ein duales Krankenversicherungssystem warb und sich gegen die Bürgerversicherung aussprach, für unzulässig erklärt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte in der Veröffentlichung eine fragwürdige Parteinahme gesehen und die Bundesbehörde eingeschaltet.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde aller bundesweit geöffneten Krankenkassen schloss sich der Auffassung der Hamburger Verbraucherschützer an und stellte gegenüber der Hanseatischen Krankenkasse fest, dass ihre "Vorgehensweise als unzulässig angesehen wird". Zwar dürfen Sozialversicherungsträger wie die HEK ihre Versicherten über ihre - auch kritischen - Ansichten zum Gesundheitswesen informieren, doch müssen sie sich dabei parteipolitisch neutral verhalten.

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