Nach der bisherigen Regelung des Meldegesetzes können von den Meldeämtern Daten gemeldeter Bürger, wie beispielsweise Anschrift oder Alter, an Adresshändler weitergegeben werden. Wer bei der An- oder Ummeldung der Datenweitergabe nicht widersprochen hat, kann dies auch noch im Nachhinein: Zum Widerspruch können Verbraucher den Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden.
"Der Staat ist kein Adresshändler. Ganz im Gegenteil:
jcb.mv-bo.so/ordkrsqbhvx