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VKU: Bundesverfassungsgericht-Urteil erfordert neue Prioritätenentscheidungen

(lifePR) (Berlin/Karlsruhe, )
Das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat am Mittwochvormittag die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 für verfassungswidrig erklärt. Damit ist dem Bund untersagt, die Verwendung von zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Kreditaufnahmen für Klimaschutzprojekte zu verwenden.

Ingbert Liebing-Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):

„Wenn nun 60 Milliarden Euro fehlen, kommen Bundeshaushalt und Klima- und Transformationsfonds gleichermaßen unter Druck. Jetzt steht die Bundesregierung in der Verantwortung zu neuen Prioritätenentscheidungen. Dabei dürfen die Investitionen in dringend notwendige Klimaschutzprojekte nicht gefährdet werden. Im Gegenteil: Wenn die gerade mit der aktuellen Gesetzgebung zur Wärmewende (Gebäudeenergiegesetz, Wärmeplanungsgesetz) beschlossenen ambitionierten Ziele erreicht werden sollen, bedarf es auch einer ausreichenden Finanzierung zna Ngnuijowz.“
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